Bremen Stadtteile Osterholz Verden Diepholz Delmenhorst Wesermarsch Oldenburg Rotenburg Cuxhaven Bremerhaven Niedersachsen

Kriminalität Hessen kauft Steuersünder-Daten nicht

Wiesbaden. Nach mehrmonatiger Prüfung hat Hessen einen zum Kauf angebotenen Datensatz über angebliche Steuersünder für wertlos erklärt. Das Material habe keine verwertbaren Hinweise enthalten, teilte Finanzstaatssekretär Thomas Schäfer (CDU) am Mittwoch in Wiesbaden mit.
28.07.2010, 14:30 Uhr
Jetzt kommentieren!
Zur Merkliste

Wiesbaden. Nach mehrmonatiger Prüfung hat Hessen einen zum Kauf angebotenen Datensatz über angebliche Steuersünder für wertlos erklärt. Das Material habe keine verwertbaren Hinweise enthalten, teilte Finanzstaatssekretär Thomas Schäfer (CDU) am Mittwoch in Wiesbaden mit.

Der Anbieter habe zuletzt 2,7 Millionen Euro für die Daten verlangt, die sich auf rund 3800 Seiten summierten. Acht Steuerfahnder mit entsprechenden Zusatzqualifikationen haben das Material seit Mitte März untersucht, wie das Ministerium berichtete.

«Die intensive Prüfung führte zu der Erkenntnis, dass das Datenmaterial keinerlei konkret verwertbare Informationen enthielt, aus denen steuerliche oder steuerstrafrechtliche Folgerungen hätten gezogen werden können», erklärte Schäfer. Der Erwerb des Materials sei deshalb nicht in Betracht gekommen.

Andere Bundesländer haben bislang mehrere CDs mit Daten gekauft. Zuletzt wurde den Behörden in Schleswig-Holstein eine Sammlung mit Daten Liechtensteiner Bankkunden angeboten. Wie viele Angebote bislang abgelehnt wurden, ist laut dem hessischen Finanzministerium nicht bekannt. Allein in Hessen haben sich dieses Jahr bereits mehr als 3000 Steuersünder selbst angezeigt.

Der Anbieter des nun abgelehnten Materials wandte sich Anfang März zunächst an das Bonner Bundeszentralamt für Steuern und erklärte, Daten über Steuersünder aus Hessen zu besitzen. Daraufhin bat der Bund das Land Hessen um eine Prüfung, wie der scheidende Finanzminister Karlheinz Weimar (CDU) im Landtag mitgeteilt hatte.

Bei dem Material handelte es sich um den eingescannten, aber unsortierten Schriftverkehr einer weltweit tätigen Firma, die Kunden bei Kapitalanlage- und Steuersparmöglichkeiten berät. Das englischsprachige Material sei aber «absolut abstrakt», personenunbezogen und für die Steuerfahndung nicht relevant gewesen, wie ein Sprecher des Finanzministeriums sagte. (dpa)

Zur Startseite
Mehr zum Thema

Das könnte Sie auch interessieren

Rätsel

Jetzt kostenlos spielen!
Lesermeinungen (bitte beachten Sie unsere Community-Regeln)