Mit der Briefwahl ist es wie einst mit dem Zivildienst: Ende der 1950er-Jahre als Ausnahme von der Regel eingeführt, haben sich beide später zur verbreiteten Alternative entwickelt. Angebote mit wachsender Nachfrage eben. Heute braucht niemand mehr Zivildienst leisten, weil die Regel – die Pflicht zum Wehrdienst – ausgesetzt ist.
Eine Wahlpflicht kennt unsere Verfassung nicht, wohl aber eine Vorschrift, wie gewählt werden muss: allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim. Genaueres regelt das Bundeswahlgesetz. Etwa, dass der Wähler den Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen muss oder dass bei Hilfsbedürftigen die Hilfsperson zur Geheimhaltung verpflichtet ist. Das Erste lässt sich am ehesten in einem Wahllokal gewährleisten, das Zweite gar nicht. Am Ende geht es um Vertrauen und Kontrolle. Die Briefwahl findet meistens daheim statt. Eine Kontrolle, ob sie korrekt vollzogen wird, kann es aus guten Gründen nicht geben. Wer aber vom selbstbestimmten Wähler als Regel ausgeht, sollte auch die Briefwahl als Regel akzeptieren.