Viele Nordbremer haben die Grillsaison längst eröffnet. Mit zunehmend wärmeren Temperaturen zieht es immer mehr Menschen ins Freie. Doch nicht jeder hat eine eigene Terrasse und draußen im Grünen ist das Grillen nicht überall erlaubt. Wo darf der Kohlegrill also angefeuert werden? Nachfragen in der Umweltbehörde, im Innenressort, beim Umweltbetrieb und in den Nordbremer Ortsämter haben ergeben: In Bremen-Nord gibt es jedenfalls keinen einzigen offiziell ausgewiesenen öffentlichen Grillplatz.
Jens Tittmann, Sprecher des Umweltressorts, betont: "Grundsätzlich gilt: Dort, wo es nicht ausdrücklich verboten ist, ist das Grillen auch noch erlaubt – und zwar unabhängig davon, ob ein Grillplatz eingerichtet ist." Allerdings ist es bei den zahlreichen Einschränkungen nicht einfach herauszufinden, wo die Kohle nun tatsächlich angezündet werden darf. Auch in den Nordbremer Ortsämtern herrscht darüber zum Teil Unsicherheit.
Fest steht: In Bremen sind die Regeln für das Grillen im öffentlichen Raum jüngst verschärft worden. Unter anderem sind Einweggrills auf Grünflächen in öffentlichen Anlagen seit April dieses Jahres vollständig verboten. Darüber hatte die rot-grün-rote Koalition schon lange diskutiert. Jetzt wurde das Verbot im Ortsgesetz über die öffentliche Ordnung aufgenommen.
"Einweggrills sind scheinbar praktisch, da sie überall kostengünstig zu kaufen, leicht zu transportieren und flexibel einsetzbar sind. Die Behälter aus Aluminium haben aber nicht nur negative Folgen für die Gesundheit, sondern vor allem auch für die Umwelt. Da die bodennahen Kohleschalen mehr oder weniger direkten Kontakt zum Untergrund haben, können sie die Grasnarbe beschädigen und Brandgefahr erzeugen", erläutert die Innenbehörde den Hintergrund.
In Knoops Park darf an keiner Stelle gegrillt werden
Grundsätzlich verboten ist das Grillen im Wald und in Natur- und Landschaftsschutzgebieten. Das ist der Grund, warum beispielsweise in Knoops Park an keiner Stelle gegrillt werden darf. Der Park ist Landschaftsschutzgebiet. "Hinzu kommt, dass der Park unter Denkmalschutz steht", erläutert Christof Steuer, Vorsitzender des Fördervereins Knoops Park.
Er ärgert sich, wenn die Park-Regeln ignoriert werden. Vor allem dann, wenn dadurch Schäden an Bänken und Tischen entstehen. "Am Rastplatz am Admiral-Brommy-Weg mussten wir vor zwei Jahren die Tischplatte auswechseln, weil ein großes Loch hineingebrannt war", schildert er. Der Lack einer Bank auf dem Steinberg ist seinen Worten nach offenbar ebenfalls durch eine Grillschale oder Feuer beschädigt worden. "Sie muss abgeschliffen und neu lackiert werden. Das kostet alles", sagt Steuer.
Auch deshalb, um die Gefahren durch offenes Feuer für die Umgebung zu minimieren, sind nach Angaben der Innenbehörde weitere Regeln neu im Ortsgesetz für die öffentliche Ordnung aufgenommen worden. Seit 14. April gilt: Zur Vermeidung von Brandgefahr, Rauch und Flugasche ist das Grillen in öffentlichen Grünanlagen unter Baumkronen, auf Parkbänken oder anderen Anlagen aus Holz sowie in einem Abstand von weniger als 500 Metern zu Tiergehegen verboten. Dadurch soll verhindert werden, dass beispielsweise Bäume und Bänke beschädigt oder zerstört werden. Das Grillen in unmittelbarer Nähe zu Gehegen wurde aus Tierschutzgründen untersagt, weil Tiere durch den Geruch von Feuer in Stress geraten.
Grillen und Feuer sind tabu auf öffentlichen Spielplätzen
Vollständig tabu ist das Grillen und Anzünden von Feuer auf öffentlichen Kinderspielplätzen. Feuer und Glut seien eine Gefahr für spielende Kinder, erläutert dazu die Innenbehörde. Außerdem soll verhindert werden, dass Erwachsene Spielplätze in Anspruch nehmen und sie so vermüllen, dass sie für Kinder nicht mehr nutzbar sind.
"Wer sich nicht an diese neuen Regelungen hält, muss mit einem Bußgeld von 100 Euro oder mit einem Verwarngeld bis 50 Euro rechnen", teilt die Innenbehörde mit. Aber ist das Grillen an den öffentlichen Orten, an denen die Nordbremer besonders gerne grillen, denn nun erlaubt?
In Burglesum ist das unter anderem der Sportparksee in Grambke. Das Beispiel zeigt, wie schwierig es mitunter ist, eine eindeutige Antwort zu geben. Dort gelten nicht überall dieselben Regeln, denn während sich am nördlichen und östlichen Ufer eine Badestelle und ein Wassersportbereich befinden, sind am südlichen und westlichen Bereich des Sees Natur- und Landschaftsschutzgebiete. Der Verein Sportparksee Grambke schreibt auf seiner Internetseite: "Camping und Grillgelage sind grundsätzlich verboten."
Ortsamtsleiter Florian Boehlke weiß aber, dass die Bremer Stadtreinigung extra einen Metallbehälter zur Entsorgung von Grillkohle in Strandnähe aufgestellt hat. Somit gilt wie auf allen öffentlichen Grünflächen: Grillen ist an den Stellen erlaubt, an denen es nicht ausdrücklich verboten ist, sofern die Vorschriften aus dem Ortsgesetz eingehalten werden und es sich nicht um Wald, ein Natur- oder Landschaftsschutzgebiet handelt.
Wer die Vorschriften aus dem Ortsgesetz einhält, darf laut Jens Tittmann vom Umweltressort auch im Stadtgarten Vegesack und auf der Bahrsplate in Blumenthal grillen. Oliver Fröhlich, Ortsamtsleiter in Blumenthal, weist allerdings darauf hin, dass auf der Bahrsplate zusätzlich ein gebührender Abstand "von 200 Metern" zur dortigen Gedenkstätte eingehalten werden sollte. Weil all diese Regeln den Bürger eher verwirren und auch aus Sicherheitsgründen, ist Fröhlich für die Ausweisung offizieller Grillstellen. Er schlägt vor, etwa auf der Bahrsplate an festgelegten Stellen mit Sand gefüllte Eisenringe zu installieren, in die dann sicher ein Grill gestellt werden kann. Er ist überzeugt: "Das würde es auch dem Ordnungsdienst erleichtern, Regelverstöße zu ahnden."