- Um was geht es bei Investitionskosten?
- Wer muss die Investitionskosten zahlen?
- Warum sind die Investitionskosten so hoch?
- Wie kann eine Förderung des Landes die Bewohner entlasten?
- Hilft das beim Ausbau neuer Pflegeplätze?
Gisela Fröhlich (SPD) freut sich. Die heute 80-jährige ehemalige Bau- und Verkehrspolitikerin kann 26 Jahre nach ihrem Ausscheiden aus der Bremischen Bürgerschaft noch einmal einen politischen Erfolg verbuchen. Denn dass in dem Anfang Februar verabschiedeten Wahlprogramm ihrer Partei nun der Passus steht, dass das Land in der Pflege die Übernahme der Investitionskosten in Angriff nehmen und die Kontrolle darüber stärken wird, rechnet sich die engagierte Seniorin auch als ihren Verdienst an. „Dafür habe ich auf allen Klaviaturen gespielt, von den Ortsvereinen bis zu den Delegierten“, sagt sie. Noch im letzten Programmentwurf war dieses Anliegen abgeschwächt durch den Zusatz, man wolle dies gemeinsam mit anderen Bundesländern angehen. „Das hätte in der Praxis aber die Verschiebung auf den St. Nimmerleinstag bedeutet, eine politische Beerdigung ersten Ranges“, sagt Fröhlich. Sie hat darum nach eigenem Bekunden „viel telefoniert“ , um diesen Halbsatz wieder aus dem Programm zu kegeln.
Um was geht es bei Investitionskosten?
Der etwas verwirrende Begriff findet sich auf den Abrechnungen jedes Pflegeheims und beträgt in Bremen im Schnitt 539 Euro pro Monat. Bundesweit liegt dieser Wert bei 472 Euro. Finanziert werden damit die Kosten für Bau, Kauf oder Miete sowie Instandhaltung der Immobilie, in der sich die Pflegeeinrichtung befindet. Am ehesten entspricht dieser Betrag daher der Kaltmiete für eine Wohnung. Die in der monatlichen Rechnung aufgeführten Kosten für die Unterkunft hingegen umfassen die verbrauchsabhängigen Faktoren wie Strom, Gas, Wasser sowie zumeist auch die Verpflegung.
Wer muss die Investitionskosten zahlen?
Wie auch die Posten für Verpflegung und Unterbringung gehen sie allein zulasten des Pflegebedürftigen. Das folgt der Logik, dass man auch ohne Pflegebedarf Kosten für Wohnung und die täglichen Mahlzeiten tragen muss. Allerdings ist Wohnen im Pflegeheim vergleichsweise teuer, denn gemessen an den zumeist für den Pflegebedürftigen verfügbaren Zimmergrößen entsprechen die Investitionskosten unterm Strich Kaltmieten von über 20 bis teilweise 30 Euro pro Quadratmeter. Langjährige Sozialpolitiker wie Harald Groth (SPD), der heute dem Präsidium der Arbeiterwohlfahrt Weser-Ems vorsitzt, sprechen daher auch von einem "ganz besonderen, völlig ungeregelten Wohnungsmarkt ohne jede Förderung" bei Pflegeimmobilien.
Warum sind die Investitionskosten so hoch?
Das hat mehrere Ursachen: Aus Betreibersicht hat jeder Bewohner nicht nur sein Zimmer, sondern er braucht zusätzlich viele Gemeinschaftsflächen. Das reicht von den tatsächlich genutzten Aufenthalts- und Speiseräumen, bis zu indirekt genutzten Flächen wie Küchen, Vorrats- und Personalräumen. Auch die zumeist barrierefreie Architektur mit breiten Türen und Fluren beansprucht mehr Fläche. Im Schnitt kalkulieren Betreiber und Investoren mit 50 Quadratmetern je Bewohner. So gesehen sinkt der Preis je Quadratmeter. Die 50 Quadratmeter stellen zugleich die vom Sozialhilfeträger in Bremen anerkannte Höchstgrenze dar. Die Behörde deckelt außerdem ihre Leistung auf 9,50 Euro je Quadratmeter. Für jeden Bewohner, bei dem das Sozialamt die Kosten für eine stationäre Unterbringung trägt, werden also im Höchstfall 475 Euro Investitionskosten überwiesen. Reicht das aus Sicht des Heimbetreibers nicht aus, verlangt er darum häufig entsprechend höhere Sätze von den Selbstzahlern.
Wie kann eine Förderung des Landes die Bewohner entlasten?
Die Höhe der Entlastung hängt entscheidend vom finanziellen Umfang der Förderung ab. Aber auch die Methode spielt eine Rolle, weil der monatliche Anteil der Bewohner individuell festgelegt wird, abhängig von den konkreten Immobilienkosten der jeweiligen Pflegeeinrichtung. Wird zum Beispiel allein der Neubau bezuschusst, ändert sich für die Bewohner vorhandener Pflegeheime nichts. Wird allen Betreibern eine regelmäßige direkte Förderung in Form eines staatlichen Zuschusses gewährt, müsste die ordnungsgemäße Weitergabe der Entlastung an die Bewohner relativ aufwendig kontrolliert werden. Bislang ist das kein Thema für die Aufsichtsbehörde. Wie in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein dürfte darum auch die Bremer SPD mutmaßlich auf ein eigenständiges Pflegewohngeld als neue Sozialleistung setzen, das an die Bewohner gezahlt wird und diese tatsächlich sofort entlastet. Zumindest wird diese Methode als Beispiel im Wahlprogramm genannt.
Hilft das beim Ausbau neuer Pflegeplätze?
Aus der Perspektive der Betreiber und Investoren hat ein Pflegewohngeld den Nachteil, dass sie bei Neubau und Unterhalt der Immobilien weiterhin in Vorleistung gehen müssen, weil die Förderung für sie indirekt und im Nachhinein erfolgt. Um den prognostizierten erforderlichen Ausbau von Pflegeplätzen zu fördern, bietet es eher wenig Anreiz.