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Überblick zur Förderung Wie der Staat neue Heizungen bezuschusst – und Bremer profitieren

Für klimafreundliche Heizungen gibt es Geld vom Staat, aber die Förderrichtlinie ist kompliziert. Nicht jeder bekommt jeden Zuschuss in voller Höhe. Besonders trickreich wird es für Mehrfamilienhäuser.
05.03.2024, 05:00 Uhr
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Wie der Staat neue Heizungen bezuschusst – und Bremer profitieren
Von Timo Thalmann

Kai Warnecke befindet sich in einer schwierigen Rolle. Der Präsident des Immobilien-Eigentümerverbandes Haus und Grund muss seinen Mitgliedern ein Förderkonzept des Bundes in Sachen Heizungssanierung erklären – ein Konzept, das er selbst für katastrophal hält. „Die Regeln für die Zuschüsse führen in ihren unübersichtlichen Verschachtelungen zu inakzeptablen Ungleichgewichten und Ungerechtigkeiten“, findet der Rechtsanwalt. Die Regeln gelten seit dem 1. Januar offiziell, seit dem 27. Februar ist es praktisch möglich, Förderanträge zu stellen, wenn man in eine neue, klimaneutrale Heizung investiert. Deshalb sieht sich Haus und Grund jetzt in der Pflicht, etwas zu erläutern, was man eigentlich ablehnt.

Wer kann Förderanträge stellen?

Derzeit sind alle Privatpersonen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) antragsberechtigt, die ein Einfamilienhaus besitzen. Das betrifft immerhin über 80.000 der knapp 120.000 Wohngebäude in Bremen. Wie viele dieser Besitzer auch selbst darin wohnen, ist nicht bekannt, dabei es das die zweite wichtige Bedingung für einige der Zuschüsse. Ab Mai kommen dann die Eigentümer von Zwei- und Mehrfamilienhäusern sowie Eigentümergemeinschaften als juristische Personen dazu. Letztere können dann aber nur Anträge stellen, soweit es das Gemeinschaftseigentum betrifft, also etwa für neue Zentralheizungen. Das betrifft zwar nur 36.000 Gebäude in Bremen, aber die Mehrzahl der Wohnungen: Gut 225.000 von etwa 300.000 Wohnungen liegen in Zwei- und Mehrfamilienhäusern. Handelt es sich dabei um neue Heizungen für einzelne Eigentumswohnungen, können Zuschüsse erst ab August beantragt werden. Und auch hier gilt: Nur Eigentümer, die selbst darin wohnen, können Zuschüsse über die Grundförderung hinaus erhalten. 

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Austausch von Öl- und Gasheizungen gegen „klimafreundliche Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien“. Das dürften in der Praxis vor allem Wärmepumpen sein, aber auch sogenannte Biomasseheizungen, die zumeist Holzpellets verbrennen. Bei Hybridheizungen – zum Beispiel Gasheizung plus Wärmepumpe – ist nur der erneuerbare-Energien-Anteil förderfähig. Bei wasserstofffähigen Heizungen sind nur die spezifischen Investitionsmehrausgaben förderfähig. 

Wie wird gefördert?

Es gibt gestaffelte Zuschüsse, die sich auf bis zu 70 Prozent der Kosten summieren können. Allerdings gibt es Deckel bei den förderfähigen Kosten und nicht in jedem Fall können alle Varianten beliebig kombiniert werden. Das kann im Einzelfall zu komplizierten Rechnungen führen. 

Was gilt für Einfamilienhäuser?

Für selbst bewohnte Einfamilienhäuser ist am meisten drin: 70 Prozent der Kosten können bezuschusst werden, wobei die Kosten bei 30.000 Euro gedeckelt sind. Im Höchstfall gibt es also 21.000 Euro vom Staat. Die Summe setzt sich aus mehreren Einzelzuschüssen zusammen, die kombinierbar sind. Allerdings ist 70 Prozent wiederum ein gedeckelter Betrag, denn die Summe der einzelnen Förderungen ist eigentlich höher. Die Grundförderung beträgt dabei immer 30 Prozent der Kosten, also höchstens 9000 Euro. Dazu kommt ein Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent (6000 Euro), wenn man den Heizungstausch vor dem 31. Dezember 2028 vornimmt. Danach schmilzt dieser Bonus alle zwei Jahre um drei Prozentpunkte. Nach 2036 soll es ihn gar nicht mehr geben. Schließlich können Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen unter 40.000 Euro noch einen 30-prozentigen Einkommensbonus beantragen. 

Was gilt für Mehrfamilienhäuser?

Bei Mehrfamilienhäusern gelten prinzipiell die gleichen Bezuschussungen wie für Einfamilienhäuser. Voraussetzung: Der Antrag muss vom Gesamteigentümer aller Wohnungen gestellt werden oder einer Eigentümergemeinschaft, die in das Gemeinschaftseigentum investiert, sprich: die Zentralheizung erneuert oder anschafft. Allerdings wird die Deckelung der Kosten anders berechnet. Die 30.000 Euro Höchstsumme gelten nur für die erste Wohnung. Für die zweite bis sechste Wohneinheit gelten 15.000 Euro als Maßstab, ab der siebten Wohneinheit liegt die Grenze bei 8000 Euro. Daraus ergibt sich je nach Größe die Gesamtsumme für das Gebäude. 

Eine Beispielrechnung: 

Bei einem Mehrfamilienhaus mit beispielsweise zehn Wohneinheiten beträgt die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für den Heizungstausch somit 137.000 Euro. Das ergibt bezogen auf das gesamte Gebäude in der Grundförderung maximal 41.100 Euro Investitionszuschuss. Diese Grundförderung wird vom Gesamteigentümer oder dem Verwalter für die Eigentümergemeinschaft beantragt. Die übrigen Zuschüsse wie Geschwindigkeits- und Einkommenszuschuss können für ihre jeweilige Wohnung nur die Eigentümer beantragen, die auch darin wohnen. Dabei wird die zuvor festgestellte förderfähige Höchstsumme gleichmäßig auf die Wohnungen aufgeteilt, unabhängig, ob darin nun Mieter oder Eigentümer wohnen. Im oben genannten Beispiel hieße das, die 137.000 Euro werden durch die zehn Wohnungen geteilt. Daraus ergibt sich 13.700 Euro je Wohnung. Der 30-prozentige Geschwindigkeitszuschuss kann also höchstens noch 4110 Euro je Wohnung und Eigentümer betragen, gleiches gilt für den Einkommenszuschuss. 

Was gilt für Eigentumswohnungen?

Haben Eigentumswohnungen eine separate Heizung – zum Beispiel jeweils eine eigene Gastherme – und wird diese gegen eine förderfähige Ersatzheizung getauscht, gilt die zuvor beschriebene gleichmäßige Aufteilung der Deckelung der Gesamtkosten auf alle Wohnungen zusätzlich auch für die Grundförderung.

Was kritisiert Haus und Grund?

Warnecke moniert, dass alle Zuschüsse über die Grundförderung hinaus nur Eigentümer in Anspruch nehmen können, die selbst in der Wohnung leben. „Das bedeutet, dass die Sanierungskosten in vermieteten Wohnungen für den Eigentümer höher ausfallen.“ Daraus würden sich entweder steigende Kaltmieten ergeben, weil die Mehrkosten auf die Miete umgelegt würden. Oder es unterblieben sinnvolle energetische Sanierungen, weil diese Umlagen zum Schutz der Mieter ebenfalls gedeckelt seien und sich die Investitionen daher nicht refinanzieren ließen.

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