Der vom Bundesverfassungsgericht in drei Bundesländern bemängelte Autokennzeichen-Abgleich wird in Niedersachsen seit 2005 erfolgreich genutzt. Der Einsatz mobiler Geräte zum automatischen Abgleich von Nummernschildern sämtlicher vorbeifahrender Wagen mit Fahndungsdaten durch die Polizei sei in Niedersachsen zu einem etablierten Bestandteil der Fahndungsmaßnahmen geworden und ersetze effektiv den Einsatz zusätzlicher Beamter, teilte das Innenministerium in Hannover am Dienstag mit. Geprüft werde, ob das Karlsruher Urteil Auswirkungen auf Niedersachsen habe und die entsprechende Regelung im neuen Polizeigesetz angepasst werden müsse.
Das Bundesverfassungsgericht hatte am Dienstag geurteilt, dass der Kennzeichenabgleich, wie er in Bayern, Baden-Württemberg und Hessen praktiziert wird, zum Teil verfassungswidrig ist. Laut Urteil greift der Abgleich immer in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ein. Im Großen und Ganzen können die Vorschriften trotzdem erst einmal in Kraft bleiben - sie müssen allerdings bis spätestens Ende 2019 nachgebessert werden.
Im benachbarten Bundesland Bremen dürfen die speziellen Geräte nicht eingesetzt werden. Grund sei die fehlende Rechtsgrundlage im Bremer Polizeigesetz, sagte die Sprecherin der Innenbehörde, Rose Gerdts-Schiffler. Hinzu kämen Beschränkungen in den Datenschutzbestimmungen. Auch Geräte aus anderen Bundesländern dürften in dem Stadtstaat nicht genutzt werden.
In Niedersachsen stehen den Polizeidirektionen und dem Landeskriminalamt inzwischen zwölf der mobilen Kontrollgeräte zur Verfügung. Die Zahl der durch die Geräte gemeldeten verdächtigen Kennzeichen lag 2017 bei 1378. Eine Prüfung durch die Polizeibeamten im Einsatz ergab, dass es sich in 461 Fällen tatsächlich um ein gesuchtes Fahrzeug handelte. Gründe für die hohe Zahl fehlerhafter Treffermeldungen könnten verschmutzte Kennzeichen sein, die von den Kontrollgeräten fehlerhaft und nur in Fragmenten erfasst werden. Auch ausländische Kennzeichen könnten die Geräte verwirren, hieß es.
Beim Kennzeichen-Abgleich zur Gefahrenabwehr werden mit speziellen Geräten an der Fahrbahn die Nummernschilder aller vorbeifahrenden Autos kurz mit Ort, Datum, Uhrzeit und Fahrtrichtung erfasst. Ergibt der automatisierte Abgleich mit dem Fahndungsbestand keinen Treffer, werden die Daten auch in Niedersachsen sofort wieder gelöscht, erklärte das Ministerium.