Der Zoll stellt am Kreuzfahrtterminal in Bremerhaven im Gepäck von aus Norwegen einreisenden Passagieren immer wieder Walfleischprodukte fest. Den Reisenden sei dabei häufig nicht bewusst, dass sie damit einen Verstoß gegen Artenschutzbestimmungen begehen, teilt das Hauptzollamt Bremen mit. Das mitgeführte Walfleisch stamme im Regelfall vom Zwergwal, der wie alle Wale zu den vom Aussterben bedrohten Arten gehört.
Ein solcher Fall hat sich in Bremerhaven ereignet, wo der Zoll laut Mitteilung Walsalami im Gepäck von Kreuzfahrern beschlagnahmt hat.

Walsalami in norwegischer Verkaufsverpackung, die vom deutschen Zoll in Bremerhaven beschlagnahmt wurde.
"Der Zwergwal, auch Minkwal genannt, ist in der Europäischen Union streng geschützt. In Norwegen jedoch wird der Wal innerhalb vorgegebener Quoten gejagt und sein Fleisch dort legal zum Verkauf angeboten", erläutert Volker von Maurich, Pressesprecher des Hauptzollamts Bremen, und fährt warnend fort: "Führen Reisende Produkte aus Walfleisch in die EU ein, haben sie einen Verstoß gegen die Artenschutzbestimmungen der EU begangen."
Gegen die Reisenden würden noch vor Ort Strafverfahren eingeleitet und das Walfleisch beschlagnahmt.
Auch verarbeitete Produkte können dem Artenschutz unterliegen
Das Zollamt weist Reisende darauf hin zu beachten, dass nicht nur lebende, sondern auch tote Tiere oder Pflanzen sowie Teile davon und Produkte, die Bestandteile davon enthalten (zum Beispiel Stör-Kaviar, Hautcreme, Arzneimittel der asiatischen Medizin und Nahrungsergänzungsprodukte, Touristensouvenirs), dem Artenschutz unterliegen können.
Mit der Anwendung "Artenschutz im Urlaub" bieten die Zollverwaltung und das Bundesamt für Naturschutz eine Informationsmöglichkeit, mit der Reisende vorab feststellen können, welche geschützten Tiere und Pflanzen sowie Erzeugnisse daraus in den verschiedenen Urlaubsländern zum Kauf angeboten werden könnten. Die Anwendung kann unter artenschutz-online.de aufgerufen werden.