Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat die Jagd auf einen Wolf aus den Rudeln Garlstedt und Schiffdorf vorerst gestoppt. Die 5. Kammer gab am Dienstag zwei Eilanträgen von Tierschutzverbänden gegen die am 14. Januar erteilte Abschussgenehmigung des Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) statt. Das Gericht rügte, dass darin für die letale Entnahme „sowohl auf die Individualisierung eines schadensverursachenden Wolfs als auch auf eine klare Zuordnung der Schäden zu einem bestimmten Rudel verzichtet worden“ sei. Dies habe die enge Ausnahmevorschrift vom Tötungsverbot im Bundesnaturschutzgesetz „in unzulässiger Weise erweitert“. Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. Der NLWKN kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einlegen.
Jetzt sichern: Wir schenken Ihnen 1 Monat WK+!Niedersachsen Gericht stoppt Wolfsabschuss
Naturschützer haben den Abschuss des Wolfs aus dem Garlstedter Rudel mit einem Eilantrag vor Gericht vorerst verhindert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Um einen Wolf abzuschießen, braucht es eine Genehmigung.