Anderthalb Jahre ist es her, dass Kater Georgy ins Gesicht geschossen wurde – jetzt wird der Fall vor Gericht verhandelt. Anfang Februar soll das Hauptverfahren eröffnet werden. So hat es das Blumenthaler Amtsgericht entschieden. Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen des Verstoßes gegen das Tierschutz- und Waffengesetz. Ein Burglesumer soll die Schüsse auf den Kater abgegeben haben.
Es war das zweite Mal, dass Sigrid Hiltmann ihr Tier notoperieren lassen musste. Vor drei Jahren hatte ein Kleinkaliberprojektil die Zunge und den Kiefer von Georgy durchschlagen. Diesmal war er unter dem rechten Auge getroffen worden. Die Staatsanwaltschaft hat bereits vor Monaten angekündigt, beide Fälle in dem Verfahren aufrollen zu wollen. Sie schließt keineswegs aus, dass der Burglesumer für den einen wie den anderen Angriff auf den Kater verantwortlich sein könnte.
Anfangs wollte das Gericht nur einen Vorwurf der Anklage zulassen – den Verstoß gegen das Waffengesetz. Es sah zunächst keinen hinreichenden Verdacht dafür, dass der Burglesumer tatsächlich auf das Tier geschossen haben könnte. Die Staatsanwaltschaft legte Beschwerde ein. Für sie gibt es diesen Verdacht: Beamte hatten die Waffe des Mannes mit dem Projektil verglichen, das aus dem Kopf des Katers entfernt worden war. Nach Ansicht der Anklage passen beide zusammen.
Für die Staatsanwaltschaft wiegt der mögliche Verstoß gegen das Waffengesetz dennoch schwerer als der gegen das Tierschutzgesetz. Ihr zufolge durfte der Burglesumer die Waffe, die Beamte in seiner Wohnung sicherstellten, nicht haben. Vor drei Jahren war er Polizisten aufgefallen, weil er an einer roten Ampel erst einen Autofahrer beschimpft, dann mit einer Kleinkaliberwaffe bedroht hatte. Deren Besitz war ihm daraufhin von einem Gericht verboten worden.
Sigrid Hiltmann wird bei der Verhandlung als Zeugin aussagen – und später eventuell in einem anderen Prozess als Klägerin auftreten. Die Halterin des Katers denkt über eine Zivilklage nach. Mehrere Tausend Euro hat sie nach eigener Rechnung für die medizinischen Eingriffe und die Nachbehandlung an Tierärzte bezahlt. Und die will sie sich wiederholen. Ob sie Klage erhebt, macht Hiltmann davon abhängig, zu welchen Schluss das Amtsgericht im Hauptverfahren kommt.
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Die Hauptverhandlung wird am Montag, 4. Februar, in Saal A 003 des Blumenthaler Amtsgerichts eröffnet. Prozessbeginn ist um 9 Uhr.