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Anklage kontra Gericht Schüsse auf Kater beschäftigen mehrere Gerichte

Die Schüsse auf Kater Georgy, der zum zweiten Mal von einer Kleinkaliberkugel schwer verletzt wurde, haben mittlerweile mehrere Gerichte beschäftigt – noch vor Beginn der Hauptverhandlung.
07.11.2018, 20:16 Uhr
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Schüsse auf Kater beschäftigen mehrere Gerichte
Von Christian Weth

Erst war Kater Georgy ein Fall für den Staatsanwalt. Jetzt haben sich gleich zwei Gerichte mit den Schüssen auf das Tier auseinandergesetzt – noch bevor es überhaupt eine Verhandlung gab. Dass mittlerweile mehrere Richter eingeschaltet waren, hat mit den beiden Anklagepunkten gegen einen Burglesumer zu tun, der den Kater mit einer Kleinkaliberwaffe lebensgefährlich verletzt haben soll. Für das Blumenthaler Amtsgericht war es ein Vorwurf zu viel. Jedenfalls zunächst.

Die Staatsanwaltschaft hatte den Fall bereits im Februar abschließend geprüft. Sie erhob Anklage. Zum einen wegen des Verstoßes gegen das Waffen-, zum anderen gegen das Tierschutzgesetz. Letzteren Vorwurf wollte das Amtsgericht jedoch nicht zulassen. Es sah keinen ausreichenden Verdacht dafür, dass der Beschuldigte tatsächlich auf den Kater geschossen haben könnte. Die Staatsanwaltschaft legte Beschwerde ein. Das Landgericht kassierte die Entscheidung des Amtsgerichts. Jetzt wird das Verfahren wegen beider Vergehen eröffnet, inklusive Sachbeschädigung, weil Tiere vor Gericht als Sache gelten.

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Warum das Amtsgericht erst zu einer anderen Entscheidung gekommen war als Staatsanwaltschaft und Landgericht, kann Sprecherin Stefanie Tönjes nicht sagen. Sie erklärt, dass ein hinreichender Verdacht nur dann vorliegt, wenn nach Aktenlage eine Verurteilung wahrscheinlich ist. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hat diese Wahrscheinlichkeit von Anfang an bestanden: Beamte hatten in der Wohnung des Burglesumers eine Waffe beschlagnahmt und sie mit dem Projektil verglichen, das aus dem Kopf des Katers entfernt worden war. Waffe und Geschoss, meinen Ballistiker, passen zusammen.

Für die Staatsanwaltschaft wiegt der Verstoß gegen das Waffengesetz trotzdem schwerer als der gegen das Tierschutzgesetz. Ihr zufolge durfte der Beschuldigte die Waffe, die in seiner Wohnung sichergestellt wurde, gar nicht haben. Vor drei Jahren war er Polizisten aufgefallen, weil er an einer roten Ampel erst einen Autofahrer beschimpft, dann mit einem Kleinkalibergewehr bedroht hatte. Dafür ist der Burglesumer verurteilt worden und ihm der Besitz der Waffe verboten worden. Ein Verstoß gegen das Waffengesetz kann mit einer Geld-, aber auch einer Haftstraße von bis zu drei Jahren bestraft werden.

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Wann der Prozess beginnt, ist noch nicht endgültig entschieden. Amtsgerichssprecherin Stefanie Tönjes geht von einem Termin im nächsten Jahr aus. Auf den wartet Sigrid Hiltmann schon seit Langem. Fast anderthalb Jahre ist es her, dass auf ihren Kater geschossen wurde – zum zweiten Mal. Der erste Fall liegt jetzt drei Jahre zurück. Auch der ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft Gegenstand der Anklage. Beide Male musste Georgy notoperiert werden. Für die medizinischen Eingriffe und die Nachbehandlung in der Tierarztpraxis zahlte Hiltmann nach eigener Rechnung mehrere Tausend Euro.

Und die will sie sich wiederholen. Oder es zumindest versuchen. Die Halterin denkt an eine Zivilklage gegen den mutmaßlichen Schützen. Hiltmann hat sich einen Rechtsanwalt genommen, der sie berät. Sollte der Burglesumer im nächsten Jahr tatsächlich wegen beider Verstöße verurteilt werden, will sie nachträglich gegen ihn vorgehen. So hat es ihr der Anwalt geraten. Darum ist ihr die Eröffnung des Hauptverfahrens so wichtig. Für Sigrid Hiltmann geht es nach eigenem Bekunden nicht allein um die Tierarztkosten, die sie erstattet haben will. Sondern auch darum, dass ein Täter zur Rechenschaft gezogen wird.

Als Georgy zum zweiten Mal lebensgefährlich verletzt wurde, hat Hiltmann überlegt, ihn nicht mehr vor die Tür zu lassen. Sie hat sich dagegen entschieden. Seither trägt der Kater einen GPS-Sender, wenn er draußen ist. Hiltmann weiß, dass die Technik ihr Tier nicht davor bewahren kann, ein drittes Mal angeschossen zu werden. Aber jederzeit zu wissen, wo der Kater gerade unterwegs ist oder unterwegs war, beruhigt sie. Jedenfalls meistens.

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