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Kommunen an der Küste suchen nun nach einem anderen Einnahmeweg Strandgebühr-Urteil und die Folgen

Schortens. „Freier Zugang zum Meeresstrand“ – so lautet der Tenor eines Grundsatzurteils, das vor zwei Monaten an der ­Küste für Schlagzeilen sorgte. Die groß-­flächige Einzäunung von Strandbereichen sei rechtswidrig, so hatte am 13.
30.11.2017, 00:00 Uhr
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Von Hans-Christian Wöste

Schortens. „Freier Zugang zum Meeresstrand“ – so lautet der Tenor eines Grundsatzurteils, das vor zwei Monaten an der ­Küste für Schlagzeilen sorgte. Die groß-­flächige Einzäunung von Strandbereichen sei rechtswidrig, so hatte am 13. September das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Inzwischen hat das Gericht sein Urteil ausführlich begründet und allen Beteiligten auch noch Leitsätze mit auf den Weg gegeben. Darin werden die für viele Strände bisher üblichen Eintrittsgebühren an strenge Auflagen gekoppelt.

Für den Kläger Janto Just aus Schortens in der Gemeinde Wangerland (Landkreis Friesland) sind diese Bedingungen klarer ausgefallen als erwartet. „Die Richter haben sehr rigide gefasst, welche ­Strandabschnitte eintrittspflichtig gemacht werden können“, sagte Just. Dazu zählten beispielsweise ein bewachter Badebetrieb mit Rettungs- und Erste-Hilfe-Station, Umkleiden und Strandduschen. Nicht ausreichend seien dagegen Toiletten oder Abfallbehälter. Auch Strandkörbe oder Kioske zählten nicht, weil diese extra bezahlt werden müssten.

„Mit diesem Urteil in der Hand oder im Kopf wird man künftig für viele naturbelassene Strände an Nord- und Ostsee und für ­viele Strandabschnitte ohne bewachten Badebetrieb freien Zugang beanspruchen können“, sagte Just. Gleichwohl rechnet der Schortenser damit, dass sich ­viele Kommunen wegfallende Einnahmen auf anderen Wegen wiederholen.

Das kann sich auch Geschäftsführer Armin Kanning von der Wangerland-Touristik vorstellen. „Klar ist, dass wir keinen Strandeintritt erheben werden. Wir müssen daher jetzt einen anderen Weg zur Refinanzierung unserer Infrastruktur finden“, sagte der Touristik-Manager. Denkbar seien Tageskurbeiträge oder Parkgebühren. Konkrete ­Lösungen sollten demnächst nach der Analyse des Urteils mit der Gemeinde beraten werden, so Kanning. Auch in anderen Küstenkommunen ist derzeit noch nicht klar, wie in der kommenden Saison verfahren wird.

Wangerlands Bürgermeister Björn Mühlena (SPD) hatte schon im September angekündigt, ­einige Strandbereiche künftig sich selbst zu überlassen. Diesen frei zugänglichen Naturstrand werde die Gemeinde aber auch nicht mehr von Müll und Hundekot befreien.

Kläger Janto Just sieht jedenfalls mit neuen Abgaben auch neuen Ärger aufziehen. „Die Kommunen haben jahrelang zu Unrecht für den Strandzugang kassiert, damit können sie jetzt nicht einfach auf Umwegen weitermachen“, kritisierte der Strand-Aktivist.

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