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Unfälle und Unachtsamkeit Was junge E-Scooter-Fahrer in Delmenhorst beherzigen sollten

Die Zweiräder sind Teil des Verkehrsbilds in Delmenhorst und vermehrt kam es zu Unfällen. Woran das liegen kann und welcher kuriose Fall droht, wenn angetrunkene Jugendliche auf einem E-Scooter erwischt werden.
11.09.2025, 06:30 Uhr
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Was junge E-Scooter-Fahrer in Delmenhorst beherzigen sollten
Von Marco Focke
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Ein Antritt, beide Füße auf dem Trittbrett, den Gashebel am Lenker betätigen und ab geht die Fahrt: E-Scooter scheinen zunehmend das Delmenhorster Verkehrsbild zu prägen. Die Fahrerinnen und Fahrer sind mit den leisen elektrischen Rollern flott auf dem Radweg unterwegs – und das führte in den vergangenen Monaten zu Unfällen mit Autos oder einem Lieferwagen auf den Straßen der kreisfreien Stadt. Fahrschulinhaber Mario Janßen sieht in der Präsenz der E-Scooter eine fortlaufende Entwicklung der E-Mobilität. Mit seiner Fahrschule Janssen-Drive ist er insgesamt sieben Mal in Delmenhorst und der Region vertreten.

Warum kommt es wiederholt zu Unfällen mit E-Scootern?

Die E-Mobilität birgt Janßen zufolge auch für Autofahrer ein erhöhtes Unfallpotenzial, "weil der Verkehrsfluss auf Radwegen sich deutlich schneller bewegt". Wegen vieler unübersichtlicher Ecken sei der Radweg nicht für E-Scooter ausgelegt. Das mache auch eine Absicherung sehr kritisch.

Viele Unfälle geschehen laut ihm durch die Größe der Räder an den E-Scootern. Kleine Räder bedeuten ein instabiles Fahrverhalten. "Der Lenker befindet sich unmittelbar vor dem Vorderrad, dadurch gibt es einen nach vorne gelagerten Schwerpunkt", weiß Janßen. "Hochpreisige Räder machen das Fahren anders", auch in Bezug auf die Luftbereifung. Die Gefahr zu kippen bestehe bereits bei einem kleinen Ast auf dem Boden. "Das führt dazu, dass die Fahrzeuge nach vorne überkippen", merkt der Fahrlehrer an. Wichtig sei beim Fahren eines Elektrorollers die Körperspannung.

Gefühlt sehe ich ein lapidares Verkehrsverständnis bei E-Scooter-Fahrern.
Mario Janßen, Fahrlehrer

Er sieht, dass jüngere Teilnehmer die Gefährte benutzen. "Da findet kaum eine Sensibilisierung statt." Weiterhin bemängelt Janßen das fehlende Rechtsbewusstsein bei manchen E-Scooter-Fahrern. Für ihn macht es einen Unterschied, ob man auf einem Sattel sitzt, auf einem Roller steht oder auf einem Fahrersitz im Auto Platz nimmt: In einem Auto habe man ein hohes Rechtsbewusstsein. "Gefühlt sehe ich dagegen ein lapidares Verkehrsverständnis bei E-Scooter-Fahrern." Böse Energie möchte er ihnen aber nicht unterstellen. "Vieles passiert aus Unwissenheit."

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Welche Regeln gelten für E-Scooter-Fahrer?

Das Fahren eines E-Scooters ist erst ab dem strafmündigen Alter von 14 Jahren erlaubt. Ebenso darf nur eine Person auf dem Trittbrett stehen, ein Mitpassagier ist verboten. An der Vorder- und Rückseite muss der Roller mit funktionierendem Licht ausgestattet sein, ebenso mit einem Kennzeichen. Blinker sind nicht vorgeschrieben, Janßen würde aber eine Pflicht befürworten. E-Scooter-Fahrer dürfen nur auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen verkehren. Sind solche gesonderten Zonen nicht vorhanden, darf die Fahrbahn benutzt werden. Das Tempolimit bei Elektrorollern liegt bei 20 Stundenkilometern. Der Allgemeine-Deutsche-Automobilclub (ADAC) sieht diese Grenze kritisch. Denn bei Zusammenstößen bis höchstens 20 Stundenkilometer gilt nicht die sogenannte Gefährdungshaftung. Wer also bei einem Unfall auf Schadensersatz bei der Versicherung bestehen möchte, muss beim beteiligten E-Scooter-Fahrer die Schuld nachweisen können.

Wer mit einem E-Scooter über Rot fährt, muss gemäß Bußgeldkatalog 88,50 Euro zahlen und erhält einen Punkt im Fahreignungsregister. Für E-Scooter-Fahrer gelten die gleichen Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Fahranfänger unter 21 Jahren, die alkoholische Getränke zu sich genommen haben, dürfen gar nicht mit einem elektrischen Roller losflitzen. Wer es dennoch tut und dabei erwischt werden sollte, erhält einen Punkt. Hinzu kommt eine Bußgeldstrafe in Höhe von 250 Euro und häufiger wird dem Schuldigen ein Aufbauseminar aufgebrummt.

Das wiederum führt zu einem kuriosen Fall bei Fahranfängern, den Janßen schildert: "Wenn ich mit Alkohol etwas hatte, kann ich den Führerschein nicht machen und muss vorher zur MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung, Anm. d. Red.)", ohne den Führerschein zu besitzen. Er befürchtet, dass es erste Jugendliche geben wird, bei denen die Fahrerlaubnisbehörde den Führerscheinantrag ablehnt wegen eines solchen früheren Verstoßes.

Worüber sollten sich E-Scooter-Fahrer bewusst sein?

Mario Janßen wünscht sich, dass E-Scooter-Fahrer über ihre Pflichten Bescheid wissen. Er sieht dabei auch die Erziehungsberechtigten in der Verantwortung. Dass dies nötig scheint, offenbarte ein Moment während des Gesprächs, als der Fahrlehrer eine Mutter beobachtete, die mit ihrem Kind vorne auf einem E-Scooter an ihm vorbeifuhr. Würde man die Handbremse betätigen, drücke man das Kind gegen Metall, genauer "die Zähne und Kauleiste komplett in die Steuerungseinheit".

Er befürwortet Fahrsicherheitstrainings an Schulen, beispielsweise einen kleinen Parkour mit der örtlichen Verkehrswacht. "Das ist auch im Interesse der Schulen und das würde ich sinnvoll finden." An den Bildungseinrichtungen vermisst Janßen aber auch Kontaktpolizisten, die E-Scooter und Fahrräder der Schüler kontrollieren und sie gegebenenfalls auf die Verkehrsregeln im Schulbereich hinweisen. Einen Extra-Führerschein für E-Scooter braucht es Janßen zufolge nicht. "Man kann nur an die Vernunft appellieren."

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