Das Tor mittig der Marschkämpe in Delmenhorst bleibt geschlossen – und dagegen will die Stadt Delmenhorst nicht weiter angehen. Die Stadtverwaltung hat entschieden, nicht vor das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht zu ziehen. Das ist das Resultat nach einem Gerichtsstreit mit zwei verhärteten Fronten.
Wie wir bereits berichteten, ist der Privatweg in Hasbergen nach einem Hin und Her weiterhin für Passanten nicht durchgängig passierbar: Erst wurde der von vielen Spaziergängern und Radfahrern genutzte Weg im Sommer 2022 plötzlich für Passanten gesperrt – dann zwischenzeitlich wieder geöffnet – und nun ist er wieder dicht. Grund dafür seien laut Wegegenossenschaft des Realverbandsweges Marschkämpe Vorfälle, bei denen Passanten ihre Hunde unangeleint laufen ließen. Dass das Tor wieder geschlossen werden darf, entschied das Verwaltungsgericht Oldenburg im Dezember. Die Delmenhorster Stadtverwaltung geht nicht gegen dieses Ergebnis an.
Das heißt, dass die Stadt Delmenhorst auf eine Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht verzichtet. Auf Nachfrage unserer Redaktion erklärt die Stadtverwaltung diese Entscheidung damit, dass eine Beschwerde nur dann erfolgreich möglich ist, wenn Rechtsfehler in der Gerichtsentscheidung als Begründung vorgebracht werden können. Nachdem der Realverband im vergangenen Sommer eine Sperrung veranlasst hatte, hatte die Stadt Delmenhorst aufgegeben, diese wieder aufzuheben. Dabei stützte sich die Verwaltung auf waldrechtliche Vorschriften. Nach diesen Regeln müssten Grundbesitzer unter bestimmten Voraussetzungen hinnehmen, dass Menschen Wälder und Flächen der übrigen freien Landschaft betreten und sich an Ort und Stelle erholen.
Gegen diese Verfügung erhob der Realverband erfolgreich Klage. Das Verwaltungsgericht Oldenburg entschied, dass die Stadt Delmenhorst nicht berechtigt ist, dem Realverband zu verbieten, auf seinem Grundstück ein Gattertor zu errichten und zu verschließen. Dies sei nur möglich, wenn dadurch das Recht der Menschen, Flächen der freien Landschaft zu betreten und sich dort zu erholen, beeinträchtigt wird. Da die freie Landschaft auch bei geschlossenem Gattertor von beiden Enden der Marschkämpe betreten und dabei die Natur genossen werden könne, sei die Erholung nicht beeinträchtigt, hieß es von seitens des Gerichts.
Stadt passt Beschilderung an
"Um Kompromissvorschläge hat sich die Stadt Delmenhorst vor der Torschließung mehrmals bemüht", sagt Stadtsprecher Timo Frers. Nachdem die Wegnutzung trotz Anleinpflicht, Fahrradnutzungsverbot und Pendeltorerschwernis durch das verschlossene Tor schließlich vollständig unterbrochen wurde, gebe es nur diese Wegunterbrechung oder die Toröffnung als Auswahlmöglichkeiten. "Durch das Gerichtsurteil bleibt die Wahl denen überlassen, die diese Wegunterbrechung vorgenommen haben beziehungsweise ist von einer Mehrheitsentscheidung der Realverbandsmitglieder abhängig", erklärt Frers. Die Stadtverwaltung Delmenhorst sei weiterhin intensiv bemüht, eine Regelung im öffentlichen Interesse zu finden. Zunächst werde unter anderem die Beschilderung angepasst, um Naherholungssuchende rechtzeitig auf die Sackgassenproblematik hinzuweisen.
In der jüngsten Sitzung des Ortsrates Hasbergen waren die erneute Torschließung und der Gerichtsbeschluss ebenfalls Thema. Denn Uwe Dähne (Grüne) regte am Donnerstag an, nach Kompromissmöglichkeiten zu suchen: "Das Gericht hat nur nach Paragrafenlage entschieden." Seiner Meinung nach ist die Entscheidung des Gerichts realitätsfern – dass Passanten die Natur genießen können, indem sie den Weg nur bis zum Tor entlanglaufen, sei Quatsch. Dähne würde es befürworten, wenn es eine andere Möglichkeit gebe, das Problem der frei laufenden Hunde in den Griff, zu bekommen. Die Hasberger Ortsbürgermeisterin Sandra Heinken (CDU) erklärte, dass man die Situation vermutlich nun so hinnehmen müsse: "Das hat das Gericht entschieden." Laut der Stadtverwaltung liege es im Ermessen der Wegegemeinschaft, das Tor zu schließen oder nicht.
Kritik an Stadtverwaltung
"Die Stadt hat sich nicht rühmlich verhalten", kritisierte indes Hajo Frommberger (FW). Dabei bezog er sich auf Gespräche, die zwischen der Verwaltung und der Wegegenossenschaft des Realverbandsweges Marschkämpe im vergangenen Jahr stattgefunden haben sollen. Denn der Privatweg wird hauptsächlich landwirtschaftlich von Viehhaltern genutzt. Diese sind laut Frommberger dafür verantwortlich, dass ihre Tiere nicht ausbüxen können: "Aber nicht dafür, dass keine Hunde auf das Grundstück laufen." Mittlerweile seien die Fronten zwischen Rathaus und Anliegern verhärtet. "Ich glaube nicht, dass sie das Tor öffnen werden", so Frommberger.