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Unsportliches Verhalten Einspruch gegen DFB-Urteil: Werder akzeptiert Geldstrafe nicht

Werder Bremen ist vom DFB-Sportgericht wegen zweier Fälle von unsportlichen Verhaltens seiner Fans mit einer Geldstrafe belegt worden. Dagegen legen die Grün-Weißen nun Einspruch ein.
03.08.2022, 15:35 Uhr
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Von Marius Winkelmann

Am Dienstag war Werder Bremen vom DFB-Sportgericht wegen unsportlichen Verhaltens seiner Fans im Heimspiel gegen Jahn Regensburg mit einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 47.800 Euro belegt worden. Nun verkündete der Bundesliga-Aufsteiger, dass er das Urteil nicht akzeptieren wird und dagegen Einspruch eingelegt hat.

„Unser Einspruch richtet sich gegen die gegen uns ausgesprochene Strafe wegen des Platzsturms. Es waren von unserer Seite – auch durch die Polizei anerkannt - alle erdenklichen Maßnahmen im Vorfeld getroffen worden, aber dieser Platzsturm war nicht zu verhindern“, wird Werder-Präsident Hubertus Hess-Grunewald in einer Clubmitteilung zitiert: „Es gab keine Möglichkeit eines rechtmäßigen Alternativverhaltens. Daher halten wir die Bestrafung für einen Vorfall, den wir nicht hätten verhindern können, für nicht berechtigt.“

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Rückblick: Während der letzten Zweitliga-Partie der Grün-Weißen gegen den Jahn waren in der Ostkurve laut DFB-Angaben mindestens 38 pyrotechnische Gegenstände gezündet worden. Darüber hinaus hätten etwa 1500 bis 2000 Zuschauer den Rasen nach dem Schlusspfiff gestürmt, um den Bremer Aufstieg zu feiern, wobei mehrere Rauchtöpfe gezündet und fünf Personen verletzt worden seien.

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