Nach monatelanger Aufregung ist der Fall Markus Anfang juristisch nun endgültig vom Tisch. Der ehemalige Trainer des SV Werder Bremen hat darauf verzichtet, Einspruch gegen den vom Amtsgericht Bremen erlassenen Strafbefehl wegen der Verwendung eines gefälschten Impfzertifikats einzulegen. Die entsprechende zweiwöchige Einspruchsfrist nach postalischer Zustellung des Dokuments endete an diesem Donnerstag, weshalb Anfang nun als rechtskräftig verurteilt gilt.
"Strafbefehle, gegen die nicht rechtzeitig Einspruch erhoben wurde, stehen einem rechtskräftigen Urteil gleich", erklärt Cosima Freter, Richterin und Sprecherin des Amtsgerichts Bremen, auf Nachfrage unserer Deichstube. Für Anfang bedeutet das, dass nun eine Geldstrafe in Höhe von insgesamt 36.000 Euro auf ihn zukommt. Zu zahlen ist die Summe in 90 Tagessätzen à 400 Euro. Zum Hintergrund: Mit der Anzahl der Tagessätze wird der Schwere des Vergehens Rechnung getragen, die Höhe des einzelnen Tagessatzes orientiert sich derweil an den aktuellen finanziellen Verhältnissen des Beschuldigten. Als vorbestraft gilt Anfang nach der Verurteilung übrigens nicht, in seinem polizeilichen Führungszeugnis wird der Fall also nicht vermerkt. Das wäre erst bei über 90 Tagessätzen der Fall gewesen.
Der ehemalige Werder-Trainer war im vergangenen November überführt worden, dem Bremer Gesundheitsamt ein gefälschtes Impfzertifikat vorgelegt zu haben. Kurz nachdem die Vorwürfe gegen ihn öffentlich geworden waren, trat Anfang von seinem Posten bei Werder zurück. Ebenso wie sein Co-Trainer Florian Junge, der sich des gleichen Vergehens schuldig gemacht hatte. Der Strafbefehl gegen den 36-Jährigen ist bereits seit Mittwoch rechtskräftig. Junge muss insgesamt 4.200 Euro Geldstrafe zahlen (70 Tagessätze à 60 Euro).
Lange bevor das juristische Urteil gegen die beiden Trainer feststand, hatte im Januar bereits das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) Strafen gegen Anfang und Junge ausgesprochen. Anfang wurde vom Verband rückwirkend zum 20. November ein Jahr lang mit einem Berufsverbot als Trainer belegt. Zudem musste er 20.000 Euro Geldstrafe zahlen. Junge wurde vom DFB zu einer Strafe in Höhe von 3.000 Euro verurteilt und darf rückwirkend zum 20. November zehn Monate lang nicht als Trainer arbeiten.