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Aufsichtsräte zum falschen Zeitpunkt gewählt Werder bestätigt Unstimmigkeiten

Am Dienstagabend hat der SV Werder Bremen die Recherchen des WESER-KURIER bestätigt, dass es bei den Wahlen zum Aufsichtsrat seit vielen Jahren Unstimmigkeiten gab. In zwei anderen Punkten wehrt sich der Club.
31.08.2021, 21:14 Uhr
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Werder bestätigt Unstimmigkeiten
Von Jean-Julien Beer

Die Berichterstattung des WESER-KURIER über mögliche Satzungsverstöße des SV Werder Bremen sorgte am Dienstag für Aufsehen. Unter anderem ging es darum, dass laut Satzung des SVW weder 2016 noch 2020 Wahlen für den Aufsichtsrat hätten stattfinden dürfen; die Wahlen von 2020 waren nur wegen der Pandemie auf 2021 verlegt worden. Am Abend räumte der Verein auf seiner Homepage ein, dass es "seit der Einführung des Aufsichtsrats im Jahr 2003 bei der Länge der Legislaturperiode tatsächlich eine Unstimmigkeit" gegeben habe bei den Aufsichtsratsmandaten. Weiter heißt es: "Dieser Fehler fiel erstmals Anfang 2021 in den Gremien auf und wurde einstimmig durch die Hauptversammlung korrigiert. Der Text in der Satzung wurde an die 18 Jahre gelebte Praxis angepasst." Der SV Werder hätte aber in allen Jahren einen funktionierenden Aufsichtsrat gehabt, der durch den Verein und die Mitgliederversammlung legitimiert und auch jeweils entlastet worden sei. Der Verein glaubt nicht, dass man nun die Legitimation getroffener Entscheidungen anzweifeln könne. Fakt ist aber, wie berichtet, dass die Aufsichtsräte zu Zeitpunkten gewählt wurden, als es gar keine Wahlen hätte geben dürfen.

In zwei anderen Punkten räumt Werder keine Fehler ein. Dass im Jahr 2020 der Ehrenrat nicht neu gewählt wurde, wie die Satzung es vorsieht, betrachtet der Verein nicht als heikel für die Legitimation des Wahlausschusses, der zuletzt kritische Aufsichtsratsmitglieder aussortierte. Werder betont: "Die Amtszeit des Ehrenrats beginnt mit der Wahl und endet mit der Neuwahl." Trotzdem soll aber auf der Mitgliederversammlung am Sonntag eine Konkretisierung der Satzung in dieser Frage beschlossen werden, wonach Mitglieder des Ehrenrates auch bei "unabwendbaren Ereignissen" wie etwa einer Pandemie im Amt bleiben.

In der Frage, ob Adidas-Vorstand Harm Ohlmeyer wegen seiner beruflichen Verflechtungen mit Bundesligavereinen laut Satzung nicht Aufsichtsrat bei Werder sein darf, bat der Verein die Deutsche Fußball-Liga um Prüfung. Diese habe eine Freigabe erteilt. Juristen werten diesen Punkt dennoch als umstritten.

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