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Werder-Neuzugang Nach Homophobie-Eklat: Rapid-Protest reduziert Sperre von Grüll

Werder-Neuzugang Marco Grüll wurde in der österreichischen Liga nach einem Homophobie-Eklat gesperrt. Durch den Protest Rapid Wiens fällt die Sperre nun jedoch weniger lang aus.
08.03.2024, 19:02 Uhr
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Nach Homophobie-Eklat: Rapid-Protest reduziert Sperre von Grüll
Von Malte Bürger

Komplett abgehakt ist das Thema nicht, einen zumindest kleinen juristischen Erfolg gibt es für Marco Grüll aber schon. Der Sommer-Neuzugang des SV Werder Bremen hatte bekanntlich mit seinem Noch-Club Rapid Wien für Schlagzeilen gesorgt, da es nach dem Stadtderby gegen die Austria in der Österreichischen Fußball-Bundesliga homophobe Schmähgesänge einiger Rapid-Profis inklusive Grüll gegeben hatte. Gegen die zuvor ausgesprochenen Strafen hatte Rapid kürzlich Protest eingelegt, in zwei Fällen kam es jetzt zu minimalen Reduzierungen der Sanktionen – unter anderem für Marco Grüll.

„Bei der Reduktion der Sperre von Marco Grüll ist im Vergleich zu Guido Burgstaller die besondere Rolle und Vorbildfunktion von Letzterem als Kapitän zu erwähnen“, teilte der Ligaverband am Freitag mit. „Dadurch hat sich auch bei der Sperre eine gewisse Abstufung zwischen diesen beiden Spielern ergeben.“ Während der frühere Schalker Burgstaller auch weiterhin sechs Partien gesperrt ist (drei davon auf Bewährung), wurde der Bald-Bremer nun mit einem etwas verminderten Strafmaß von fünf Partien (drei auf Bewährung) bedacht. Auch bei Torhüter Niklas Hedl gab es eine Anpassung, so wurde die verhängte Drei-Spiele-Sperre nun komplett zur Bewährung ausgesetzt.

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Die Urteile gegen Thorsten Schick (fünf Spiele, drei auf Bewährung) und Maximilian Hofmann (drei Spiele, zwei auf Bewährung) bleiben ebenso unangetastet wie jenes von Guido Burgstaller. Alle Beteiligten sind darüber hinaus dazu verpflichtet, innerhalb von zwölf Monaten an drei Workshops in Schulen zum Thema Diskriminierung teilzunehmen. Rapid Wien wurde zudem mit einem Punktabzug von drei Zählern bestraft, allerdings nur zur Bewährung. Die Frist läuft für den Verein für insgesamt zwei Jahre.

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