Der Strafsenat der österreichischen Bundesliga hat am Montagabend seine Urteile für Rapid Wien rund um die Geschehnisse nach dem Wiener Derby bekannt gegeben: Für Werder Bremens Sommer-Neuzugang Marco Grüll und dessen Mitspieler verhieß das nichts Gutes – es setzte drastische Strafen.
Der 25-jährige Grüll, der bei den Norddeutschen kürzlich einen Vertrag bis Sommer 2027 unterzeichnet hat, ist nach der Beteiligung an homophoben Gesängen bei einer Feier des Derbysiegs gegen den FK Austria Wien (3:0) am Sonntag vor einer Woche von der österreichischen Bundesliga für sechs Pflichtspiele gesperrt worden – drei davon jedoch zur Bewährung bis 2026. Der Stürmer hatte unter anderem gemeinsam mit Kapitän Guido Burgstaller homophobe Fan-Gesänge angestimmt. Anschließend waren davon in den Sozialen Netzwerken Videoaufnahmen aufgetaucht, die dies belegen. Der Ex-Schalker Burgstaller erhielt dasselbe Strafmaß wie der künftige Bremer Grüll.
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„Der SK Rapid wird zu diesen äußerst harten Beschlüssen des Senat 1 im Rahmen des morgigen Medientermins im Allianz Stadion Stellung nehmen“, kündigten die Wiener am Montagabend auf ihrer Homepage eine Reaktion auf das Urteil an. Im Rahmen einer persönlichen Entschuldigung auf seinem Instagram-Kanal hatte Marco Grüll bereits am Tag nach dem Eklat erklärt, „die vollen Konsequenzen“ für sein Fehlverhalten zu tragen.
Wie das Urteil begründet wurde
Der Senat begründete sein hartes Urteil folgendermaßen: „Die Österreichische Fußball-Bundesliga bekennt sich zum Kampf gegen Diskriminierung jeder Art. Die Vorbildwirkung von Fußballern, Betreuern und Funktionären geht über das Geschehen am grünen Rasen hinaus. Die Inhalte der Videos stehen in keinerlei Einklang mit den Werten, für die der Fußball insgesamt und die Österreichische Fußball-Bundesliga im Speziellen stehen.“
Und weiter: „Sowohl der SK Rapid als auch die Spieler haben glaubhaft dargelegt, dass ihnen die Vorkommnisse sehr leidtun. Der Senat 1 hat das bei seiner Strafzumessung entsprechend gewürdigt, indem bei sämtlichen Beteiligten mit teilbedingten Strafen vorgegangen ist. Zu betonen ist allerdings, dass der vorgegebene Strafrahmen bei diskriminierenden Äußerungen oder Handlungen einerseits die Schwere der Vergehen dokumentiert und andererseits auch die Intention des Fußballgesetzgebers verdeutlicht, dass derartige Vorkommnisse entschieden zu verhindern sind.“
Auch deshalb wurden neben Grüll und Burgstaller noch weitere Rapid-Spieler verurteilt: Thorsten Schick erhielt wegen des gleichen Delikts fünf Spiele Sperre (davon drei auf Bewährung). Maximilian Hofmann und Torwart Niklas Hedl wurden dagegen wegen der Verletzung des Fair-Play-Gedankens für drei Spiele gesperrt, davon zwei auf Bewährung. Auch gegen zwei Rapid-Funktionäre sprach der Senat harte Sanktionen aus. Co-Trainer Stefan Kulovits, der bei der besagten Fan-Party per Megaphon den Vorsänger gab, wurde für drei Monate, einen davon auf Bewährung, vom Spielbetrieb ausgeschlossen. Wegen „Ehrverletzung“ wurde Rapid-Geschäftsführer Steffen Hofmann, der die Austria-Verantwortlichen als „Arschlöcher“ tituliert hatte, zudem für zwei Monate gesperrt, einen davon ebenfalls auf Bewährung. Alle Beteiligten sind nun dazu verpflichtet, innerhalb von zwölf Monaten an drei Workshops in Schulen zum Thema Diskriminierung teilzunehmen. Rapid Wien wurde darüber hinaus mit einem Punktabzug von drei Zählern bestraft, allerdings nur zur Bewährung. Die Frist läuft auch für den Verein für insgesamt zwei Jahre.