Das Oberlandesgericht Hamburg (OLG) hat den Anspruch eines Kunden der Postbank Leer auf Zahlung von Sonderzinsen bestätigt. Das teilte die Anwältin des Klägers gestern mit. Der mittlerweile suspendierte Leiter der Filiale soll über mehrere Jahre einer Vielzahl von Kunden eigenmächtig Sonderkonditionen für Einlagen auf Spar-, Tagesgeld- und Girokonten zugesagt und überwiesen haben. Im Fall vor dem OLG ging es darum, dass dem Kläger die vereinbarten Sonderzinsen in Höhe von 4,5 Prozent zunächst gutgeschrieben, dann aber wieder zurückgebucht worden waren. Diese Rückbuchung erfolgte ohne Rechtsgrund, urteilte jetzt das OLG. Der Bankkunde hätte sich auf die Zusage des Filialleiters verlassen dürfen. Laut Auskunft der Rechtsanwältin geht es um eine Summe von mehr als 10 000 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Auch vor anderen Gerichten sind Verfahren von weiteren Postbank-Kunden wegen der umstrittenen Sonderzinsen anhängig.
Hamburg/Leer Gericht bestätigt Sonderzinsen
Leer·Hamburg (akg). Das Oberlandesgericht Hamburg (OLG) hat den Anspruch eines Kunden der Postbank Leer auf Zahlung von Sonderzinsen bestätigt. Das teilte die Anwältin des Klägers gestern mit.
24.02.2015, 00:00 Uhr