Bremen Stadtteile Osterholz Verden Diepholz Delmenhorst Wesermarsch Oldenburg Rotenburg Cuxhaven Bremerhaven Niedersachsen

Luxemburg Richter weisen Piloten-Klage ab

Luxemburg. Die Altersgrenze für Berufspiloten von 65 Jahren ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes aus Sicherheitsgründen rechtmäßig. Die entsprechende EU-Verordnung schränke zwar die Berufsfreiheit ein, verletzte jedoch nicht den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, urteilten die Richter am Mittwoch in Luxemburg.
06.07.2017, 00:00 Uhr
Jetzt kommentieren!
Zur Merkliste
Von Ehrhard Müller

Luxemburg. Die Altersgrenze für Berufspiloten von 65 Jahren ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes aus Sicherheitsgründen rechtmäßig. Die entsprechende EU-Verordnung schränke zwar die Berufsfreiheit ein, verletzte jedoch nicht den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, urteilten die Richter am Mittwoch in Luxemburg. Die Altersgrenze ist demnach durch das Ziel gerechtfertigt, die Sicherheit in der Zivilluftfahrt in Europa zu gewährleisten. Es sei nämlich nicht zu bestreiten, dass die für den Beruf des Verkehrspiloten erforderlichen körperlichen Fähigkeiten mit zunehmendem Alter abnähmen. Geklagt hatte ein früherer Pilot der Lufthansa City Line. Das Bundesarbeitsgericht hatte sich mit Grundsatzfragen an den EuGH gewandt. Der Gerichtshof machte allerdings deutlich, dass die Regelung nur für den gewerblichen Luftverkehr zur Beförderung von Fluggästen, Fracht oder Post gilt. Sogenannte Leer- oder Überführungsflüge fallen dem Urteil zufolge nicht unter die Altersgrenze.

Zur Startseite
Mehr zum Thema

Das könnte Sie auch interessieren

Rätsel

Jetzt kostenlos spielen!
Lesermeinungen (bitte beachten Sie unsere Community-Regeln)