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Eilantrag beim Verwaltungsgericht Bremen Universität will Fortsetzung der Affenversuche für ein Jahr

Der Neurobiologe Andreas Kreiter und die Universität wollen die Affenversuche fortsetzen - zunächst für ein Jahr. Deshalb haben sie einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht gestellt.
10.11.2021, 16:36 Uhr
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Universität will Fortsetzung der Affenversuche für ein Jahr
Von Jürgen Hinrichs

Im Streit um die Affenversuche haben die Bremer Universität und Professor Andreas Kreiter mit ihrem Gang zum Gericht, der am Dienstag bekannt geworden ist, zwar neuerlich die Konfrontation mit den Behörden gesucht. Gleichzeitig gibt es aber ein erstes Entgegenkommen: Der Eilantrag auf Fortführung zielt lediglich auf ein weiteres Jahr und nicht auf drei wie in der Vergangenheit. "Dieser juristische Schritt war erforderlich, da Professor Kreiter und die Universität bis heute keinen Genehmigungsbescheid von der Gesundheitsbehörde erhalten haben", teilt die Uni auf Anfrage mit. Es gehe um den Antrag auf Verlängerung der Versuche um ein Jahr. Die Frist für das Projekt des Neurobiologen läuft am 30. November ab. Geforscht wird mit den Makaken, zurzeit sind es nach Angaben der Universität 19 Tiere, seit fast 24 Jahren.

Kreiter will auf jeden Fall weitermachen und hatte im Juli zusammen mit der Universität den formalen Schritt dafür unternommen. Politisch stößt das auf starken Widerstand. Alle drei Fraktionen der rot-grün-roten Bremer Koalition sind nach eigener Darstellung ausdrücklich gegen die Tierversuche und wollen sie stoppen. Die CDU äußert sich ebenfalls kritisch. Juristisch stehen die Experimente mit den Affen bisher auf sicherem Terrain: Das Bundesverwaltungsgericht hatte die Affenversuche im Januar 2014 für rechtens erklärt. Seitdem galt die weitere Genehmigung als Formsache.

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Die Gesundheitsbehörde ist nach eigenen Angaben in dieser Woche vom Bremer Verwaltungsgericht um eine Stellungnahme gebeten worden. "Mehr können wir wegen des laufenden Verfahrens noch nicht sagen", erklärt Ressortsprecher Lukas Fuhrmann. Der Antrag auf Fortführung der Affenversuche sei weiterhin in der Prüfung. Fuhrmann hatte gegenüber dem WESER-KURIER bereits darauf hingewiesen, dass sowohl die Regelungen des deutschen Tierversuchsrechts zu beachten seien als auch die Anforderungen des europäischen Rechts. „Deshalb handelt es sich um einen komplexeren Prozess“, sagte der Sprecher.

Die Universität hatte das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vor knapp acht Jahren als Sieg für die Forschungsfreiheit gewürdigt. An diesem Grundrecht hat sich in der Zwischenzeit zwar nichts geändert, wohl aber an den Tierversuchsregeln. Seit Mai dieses Jahres gelten strengere Auflagen, die sich an den EU-Richtlinien orientieren. Die Universität sieht allerdings auch auf dieser Basis keinen Grund, ihre Haltung gegenüber den Affenversuchen zu verändern: „Diese Arbeit wird selbstverständlich fortgeführt“, hatte eine Sprecherin betont.

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Die Vereine Ärzte gegen Tierversuche (ÄgT) und die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) halten die strengeren gesetzlichen Auflagen für ausreichend, um die Affen-Experimente zu stoppen. "Nach der EU-Tierversuchsrichtlinie muss die Behörde im Genehmigungsverfahren eine vollumfängliche Schaden-Nutzen-Abwägung durchführen und prüfen, ob der erwartete Nutzen der Versuche für die Menschen das Leiden und den Schaden für die Tiere überwiegen“, erklärte Christoph Maisack, Vorsitzender der DJGT. Beide Vereine haben eine Plakataktion gestartet, das Motiv ist bis Montag, 15. November, an insgesamt 75 Standorten zu sehen.

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