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Tierversuche Uni stellt Antrag für Affenversuche

Seit mehr als 23 Jahren wird an der Bremer Universität mit Affen geforscht. Für das umstrittene Projekt, das der Senat schon mal verbieten wollte, ist jetzt der Antrag gestellt geworden, damit fortzufahren.
28.07.2021, 14:58 Uhr
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Uni stellt Antrag für Affenversuche
Von Jürgen Hinrichs

Wenige Monate vor Ablauf der Genehmigung für die Affenversuche an der Bremer Universität liegt ein Antrag auf Verlängerung vor. Das hat am Mittwoch die Wissenschaftsbehörde bestätigt. Es ist das erste Mal, dass sich der rot-grün-rote Senat mit dem umstrittenen Forschungsprojekt auseinandersetzen muss. "Diese Arbeit wird selbstverständlich fortgeführt", hatte die Universität im Juni mitgeteilt.

Geforscht wird mit den Makaken, zurzeit sind es nach Angaben der Universität 19 Tiere, seit mehr als 23 Jahren. Es hatte einen zähen politischen und juristischen Streit darum gegeben. Der damalige Senat wollte das Projekt des Neurobiologen Andreas Kreiter unbedingt verbieten, unterlag 2014 aber vor dem Bundesverwaltungsgericht.

"Die Arbeitsgruppe von Professor Kreiter untersucht grundlegende Funktionsmechanismen des Gehirns", erklärt die Universität. Erst wenn die Normalfunktion eines gesunden Organs erfasst sei, könnten die Störungen, die darin auftreten, erfolgversprechend untersucht, verstanden und behandelt werden. Kreiter und sein Team hätten in jüngerer Zeit weitere wichtige Ergebnisse erzielt.

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Alle drei Jahre muss der Neurobiologe eine neue Genehmigung für die Affenversuche einholen. Da sich die gesetzlichen Grundlagen bislang nicht verändert haben, stehen seine Chancen gut. Zuständig ist die Gesundheitsbehörde, indirekt auch das Wissenschaftsressort. Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard (Linke) hatte sich im Juni vorsichtig über einen möglichen Fortgang der Forschung an Affen geäußert: „Ich stehe Tierversuchen durchaus kritisch gegenüber. Wir müssen jedoch auch die gültige Rechtslage einbeziehen und die zwingt uns zu einer differenzierten Betrachtung der Situation“, sagte Bernhard.

Das Tierschutzgesetz erlaubt unter bestimmten Bedingungen die Art von Arbeit, wie Kreiter sie betreibt. "Es geht um die Erlangung von Erkenntnissen, ohne dass es notwendig auf deren unmittelbare konkrete praktische Verwertbarkeit ankäme", erläutert die Gesundheitsbehörde. Erlaubt seien Tierversuche nur dann, wenn sie unerlässlich seien. Die Universität hatte zur Verteidigung der Affenversuche stets mit der Freiheit der Forschung argumentiert und war damit juristisch erfolgreich. Ein Selbstläufer scheint der neue Antrag aber nicht zu sein. Darauf deutet die Äußerung von Bernhard hin. Wissenschaftssenatorin Claudia Schilling (SPD) erklärte, sich neu mit der Sache zu befassen, sobald ein Fortführungsantrag vorliege. Das ist jetzt der Fall.

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