Noch ist nicht entschieden, ob die Anklagen gegen (linke) Ultras und (rechte) Hooligans überhaupt zugelassen werden, aber für das Landgericht zeichnet sich eine weitere Dauerbaustelle ab: Bremens Justiz ist dabei, einen bald zwei Jahre alten Vorfall aufzuarbeiten – die Massenschlägerei vor der „Schänke“ am Steintor nach dem Fußballspiel zwischen Werder Bremen und Mainz 05 Anfang Dezember 2017.
Nach Angaben der Polizei waren nach dem Spiel etwa 100 bis 120 Werderfans verschiedener Ultragruppierungen in Richtung Sielwall unterwegs. Etliche Meter vor der Schänke sei die Gruppe dann plötzlich losgelaufen und habe damit begonnen, sich zu vermummen. In Höhe der Gaststätte sollen die Ultras die Scheiben der Gaststätte mit Flaschen, Dosen und Steinen beworfen haben. Die Scheiben gingen zu Bruch, worauf in der Kneipe sitzende Gäste auf die Straße gelaufen seien und nun ihrerseits angriffen. Während der Prügelei wurden Tischbeine, Stühle und andere Schlagwerkzeuge benutzt.
Polizei spricht von „Gewaltexzess“
Kurze Zeit später konnten Einsatzkräfte der Polizei die Lage beruhigen. Bei der Prügelei wurden fünf Personen leicht verletzt. Elf Tatverdächtige wurden vorläufig festgenommen, nach der Feststellung ihrer Personalien aber wieder auf freien Fuß gesetzt. „Nach derzeitigen Erkenntnissen gab es zuvor aus den Reihen der Wirtshausgäste keine Provokationen“, hieß es seinerzeit in einer Pressemitteilung der Polizei. Vermutlich hätten die Angreifer angenommen, dass sich unter den Kneipengästen rechte Hooligans befanden.
Aufgrund der Komplexität des Ermittlungsverfahrens richtete die Bremer Polizei die Ermittlungsgruppe „Schänke“ ein. „Wir lassen nicht zu, dass Gewalttäter in der Öffentlichkeit rücksichtslos aufeinander losgehen“, erklärte hierzu Rainer Zottmann, Leiter der Direktion Einsatz. Den Beteiligten an der Schlägerei scheine es „völlig egal zu sein, dass Unbeteiligte verletzt werden könnten“. In späteren Verlautbarungen der Polizei war von „Gewaltexzess“ die Rede, für die es keinerlei Rechtfertigungen gebe.
Tatsächlich führten die Ermittlungen der Sondergruppe zur Identifizierung von mehr als 50 Beschuldigten, die zu fast gleichen Anteilen der Ultra- und der Hooliganszene zugeordnet werden konnten. Maßgeblich trug dazu eine konzertierte Durchsuchungsaktion wegen schweren Landfriedensbruches der Polizeien in Bremen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen bei. In den frühen Morgenstunden des 9. März 2018 wurden gleichzeitig 39 Objekte nach Beweismitteln durchsucht. Aufgrund der von beiden Gruppierungen begangenen Gewalthandlungen richteten sich die Durchsuchungsmaßnahmen sowohl gegen Anhänger der Ultra- als auch der Hooliganszene.
Anklage erhoben wurde letztlich gegen 23 Personen, etwa gleich verteilt auf Ultras und Hooligans. Die Anklageschrift datiert vom 9. August dieses Jahres, es geht dabei um einen besonders schweren Fall von Landfriedensbruch und gefährliche Körperverletzung. Keine Kapitalverbrechen und es sitzt auch keiner der Beschuldigten in Untersuchungshaft. Trotzdem wird wegen des großen Umfangs des Verfahrens vor dem Landgericht verhandelt – und dies vor gleich vier verschiedenen Strafkammern, denn nach Gruppen und Handlungskomplexen unterteilt gibt es vier Anklagen, die turnusmäßig auf die Kammern verteilt wurden.
Ob diese Verfahren tatsächlich eröffnet werden, müssen nun die zuständigen Kammern entscheiden. In diesem Jahr werde dies voraussichtlich aber nicht mehr geschehen, sagt Gunnar Isenberg, Sprecher des Bremer Landgerichts.
Prozessbeginn ungewiss
Wenn die Klagen angenommen werden und tatsächlich verhandelt werden soll, ist allerdings ungewiss, wann dies geschieht. „Wir sind natürlich bemüht, das zeitnah zu machen“, sagt Isenberg. Er weist aber zugleich auf die hohe Belastung des Landgerichts hin und darauf, dass Haftsachen vorrangig behandelt werden müssen. Dies könne dazu führen, dass andere Prozesse immer wieder nach hinten verschoben werden müssten.
Das erinnert an den Prozess zum Überfall auf eine Baustelle: Im August 2013 waren in der Neustadt mehrere Bauarbeiter von einer etwa 30-köpfigen Gruppe junger Männer niedergeschlagen worden. Gegen sechs der mutmaßlichen Täter wurde im Dezember 2013 Anklage wegen gemeinschaftlicher schwerer Körperverletzung erhoben. Auf den Prozess gegen sie warten ihre Opfer bis heute. Auch in diesem Fall ist ungewiss, wann das Verfahren eröffnet wird. 2019 nicht mehr, heißt es hierzu vom Landgericht.