Die Bürgerschaft soll auf Antrag der Staatsanwaltschaft den Weg frei machen, damit Ermittlungen gegen den Grünen-Abgeordneten Wilko Zicht eingeleitet werden können. Über die Aufhebung der Immunität will das Parlament bis Mittwoch entscheiden.
Hintergrund ist eine Anzeige wegen versuchter Nötigung. Es geht dem Vernehmen nach um die Rolle von Zicht bei Auseinandersetzungen rechter und linker Fußballanhänger im Frühjahr in einem Lokal im Peterswerder. Wurde die Wirtin der Gaststätte von ihm bedroht – oder wollte der Parlamentarier, der dem „Bündnis aktiver Fußball-Fans“ angehört, in einem Konflikt schlichten? Unter anderem will die Ermittlungsbehörde diese Frage klären.
In der Geschäftsordnung der Bürgerschaft ist verankert, dass „die Durchführung von Verfahren gegen Abgeordnete wegen Straftaten“ vom Parlament genehmigt werden muss. Da die Anzeige gegen den Abgeordneten Wilko Zicht vorliegt, muss der Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss nun beraten, ob die Immunität aufgehoben werden soll.
Die Grünen-Fraktionschefin Maike Schaefer erklärte am Freitag auf Nachfrage: „Zum jetzigen Zeitpunkt möchte ich das nicht kommentieren, weil es sich um einen vertraulichen Vorgang handelt.“ Zicht war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.
Ermittlungen auch gegen SPD-Abgeordnete
Seit der Wahl am 10. Mai ist dies das dritte Mal, dass die Immunität eines Abgeordneten aufgehoben werden soll. Im Falle Mehmet Acar (SPD) hat die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen unter anderem wegen Steuerhinterziehung abgeschlossen – auf ihn wartet ein Gerichtsverfahren. Auch im zweiten Fall geht es um einen Sozialdemokraten: Andreas Kottisch steht im Verdacht, er habe über seine Firma, die in geschäftlichen Beziehungen zum Bremerhavener Magistrat stehe, Beschäftigte der Stadtverwaltung eingeladen. Laut Staatsanwaltschaft laufen hier die Ermittlungen noch.
Bei 83 Abgeordneten im Parlament sind 42 Stimmen für eine Mehrheit nötig. 44 können SPD und Grüne aufbieten.