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Räumungsklage droht ab August Besetzer wollen Sportamt verteidigen

Die Besetzer des alten Sportamtes in der Nähe des Weserstadions sollen das Gebäude bis zum 31. Juli verlassen. Doch stattdessen setzen sie auf zahlreiche Solidaritätsbekundungen. Nun droht die Situation zu eskalieren.
29.06.2016, 00:00 Uhr
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Besetzer wollen Sportamt verteidigen
Von Pascal Faltermann

Die Besetzer des alten Sportamtes in der Nähe des Weserstadions sollen das Gebäude bis zum 31. Juli verlassen. Doch stattdessen setzen sie auf zahlreiche Solidaritätsbekundungen. Nun droht die Situation zu eskalieren.

Die Situation ist verfahren und droht zu eskalieren. Die Besetzer des alten Sportamtes in der Nähe des Weserstadions sollen das Gebäude bis zum 31. Juli verlassen. In dem Schreiben einer Anwaltskanzlei, die von Finanzsenatorin Karoline Linnert beauftragt worden war, wird den jungen Leuten aus dem linksalternativen Spektrum die Nutzung der Immobilie untersagt (wir berichteten). Falls diese sich widersetzen, droht ab August eine Räumungsklage.

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Genau darauf wird es den Aktivisten zufolge auch hinauslaufen. „Wir werden weiter machen. Sollte die Gegenseite tatsächlich eine Räumungsklage einreichen und sich daraus ein Räumungstitel ergeben, werden wir das alte Sportamt mit aller Entschlossenheit verteidigen“, schreiben die Besetzer um den Verein „Klapstul“ in einer Stellungnahme.

Verhärtete Fronten

„Die mittlerweile 15-monatige Besetzung beweist, dass es möglich ist, einen offenen und selbstverwalteten Raum auch ohne Vertrag zu organisieren." Die "vielfältige Nutzung" durch Konzerte, Workshops oder Lesungen sowie Solidaritätsbekundungen zeigten ihnen, heißt es weiter, dass sie mit dem Anliegen nicht allein seien.

Mehrfach haben Vertreter der zuständigen Finanzbehörde, der Liegenschaftsverwalter von Immobilien Bremen und einige Politiker versucht, eine Lösung zu finden. Auch die Besetzer suchten das Gespräch. Doch die Fronten blieben verhärtet. Die Aktivisten pochen auf eine langfristige Perspektive im alten Sportamt ohne Kontrollen, Abhängigkeiten und Verträge. Die Finanzbehörde bot eine befristete Zwischennutzung und alternative Standorte an. Ohne Einigung.

Hausbesetzungen in Bremen

Eine langfristige Nutzung ist nach der Bauordnung nicht genehmigungsfähig, da die Pauliner Marsch ein potenzielles Überschwemmungsgebiet ist. Je länger die Besetzung geduldet wird, desto größer wird die Frage nach der Verantwortlichkeit. Wer wäre zuständig, wenn etwas passiert? Für die Handelnden bei der Stadt Bremen könnte diese Frage im Unglücksfall auch ein persönliches Risiko bedeuten. Ein Abriss des sanierungsbedürftigen Gebäudes steht weiterhin im Raum.

In Bremen hat es immer wieder kurzfristige Hausbesetzungen gegeben, zuletzt 2014 in der Innenstadt in einem Haus am Wall. Mehr als ein Jahr lang besetzten Linksautonome 1991 ein Gebäude in der Grünenstraße, 1988 eines im Buntentorsteinweg 372 in der Neustadt.

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