Das Land Bremen trifft Vorkehrungen für den Fall, dass ein verhaltensauffälliger Wolf abgeschossen werden soll. „Die Probleme mit Wölfen sind eher in anderen Bundesländern, aber wir wollen vorbereitet sein“, sagte der Staatsrat beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Ronny Meyer, am Donnerstag in der Umweltdeputation.
Bei der Vorbereitung gehe es um technisches Equipment, Abstimmung mit dem Land Niedersachsen und fachliche Kompetenz. „Man braucht jemanden, der das darf und der das auch kann, so einen Wolf zu erledigen“, sagte Meyer. Man wisse aus anderen Bundesländern, dass es schwierig sei, solche Personen zu finden. Weil diese befürchten würden, im Nachgang bedroht zu werden.
Aber ab wann gilt ein Wolf als Problem? In Bezug auf den Menschen sei das vom Bundesamt für Naturschutz klar geregelt, sagte der Staatsrat. Nähere sich ein Wolf ohne Grund einem Menschen auf weniger als 30 Meter, sei das problematisch. „Wenn das wiederholt auftritt, dann ist es möglich, diesen Wolf abzuschießen.“
Bei Weidetieren gehe die Debatte auf Bundesebene in die Richtung, dass ein Wolf als Problemfall gelte, wenn er mehrfach über Herdenschutzzäune springe und Tiere reiße. Trotzdem geht Meyer davon aus, dass es nie eine Regelung geben wird, die Behörden hundertprozentige Rechtssicherheit gibt, einen Wolf abzuschießen, sagte Meyer. „Am Ende hat es was mit dem Mut des Behördenleiters, Ministers oder Senators zu tun.“
Im vergangenen Juni hatte ein Wolf in Oberneuland zwei Schafe gerissen – seither wurde das Tier jedoch nicht mehr in der Nähe Bremens gesichtet, so die Behörde.