- Wie reagieren der Bremer Senat und die Brepark auf die Abstimmung?
- Was sagen andere Verkehrspolitiker?
- Wäre eine Erhöhung der Parkgebühren ausschließlich für SUV in Bremen rechtlich möglich?
- Was sagt der ADAC?
- Erhöhen andere Städte in Deutschland die Parkgebühren für Sportgeländewagen?
Sollten auch in Bremen die Parkgebühren für Sportgeländewagen (SUV) angehoben werden? Bei einer Bürgerbefragung in Paris hat sich die Mehrheit am Sonntag für eine Verdreifachung der Parkgebühren für Besucher mit SUV über 1,6 Tonnen Gewicht ausgesprochen. Von den 1,3 Millionen Pariser Wahlberechtigten beteiligten sich gut 78.000 an dem Votum – nicht einmal einer von 20. Dem Rathaus zufolge sind rund zehn Prozent der Autos in Paris betroffen. Die Stadt geht von 35 Millionen Euro zusätzlichen Einnahmen pro Jahr aus. Das Pariser Votum über eine Erhöhung der Gebühren für Geländelimousinen sorgt auch in Deutschland für Diskussionen.
Wie reagieren der Bremer Senat und die Brepark auf die Abstimmung?
Verkehrssenatorin Özlem Ünsal (SPD) schließt eine Erhöhung der Parkgebühren für SUV aus. Der Senat wolle „pragmatische Lösungen und keine SUV-Scheindebatten“, so Ünsal. „Hierzu ordnen wir aktuell den Parkraum neu und setzen auf einen transparenten bremischen Weg, in dem ausreichende Alternativen geprüft und vorgeschlagen werden“, so die Verkehrssenatorin. Die Rettungssicherheit habe dabei „höchste Priorität“. Auch die Brepark wird die Parkgebühren in öffentlichen Parkhäusern und Parkplätzen für Geländewagen nicht erhöhen. „Wir verstehen, dass SUV-Besitzer verschiedene Gründe für ihre Nutzung haben können“, so eine Sprecherin der Brepark. In den Parkhäusern am Dom und am Brill werden Parkplätze, die 50 Prozent breiter sind, für große Autos angeboten. Dafür müssen Kunden einen Aufschlag bezahlen. „Wir sind bestrebt, eine ausgewogene und faire Gebührenstruktur beizubehalten, um die Vielfalt der Fahrzeugtypen und die Bedürfnisse unserer Kunden zu berücksichtigen“, sagte die Sprecherin.
Was sagen andere Verkehrspolitiker?
Ralph Saxe, Verkehrspolitiker der Grünen, befürwortet eine Erhöhung der SUV-Parkgebühren. „Es sollte doch normal sein, dass für Autos, die mehr Platz einnehmen, auch mehr bezahlt werden muss. Man muss Gewicht und Größe mit einbeziehen, wenn es um die Parkgebühren geht“, fordert Saxe. Außerdem sollten im Innenstadtgebiet für Parkplätze klare Reglementierungen für Größe und Gewicht gelten.
Anders sieht es Verkehrspolitiker Michael Jonitz (CDU). „Man darf den SUV-Fahrer nicht stigmatisieren“, sagte Jonitz. Er fordert stattdessen einen Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs und der Quartiergaragen. „Wenn das Angebot so gut ist, dass man gänzlich auf das Auto verzichten kann, hätte man eine Lösung gefunden“, so Jonitz. Insbesondere Geschäftsleute und einkommensstarke Personen könne man mit einer Verbannung von Autos aus der Stadt vergraulen.
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Wäre eine Erhöhung der Parkgebühren ausschließlich für SUV in Bremen rechtlich möglich?
„Grundsätzlich dürfen Kommunen selbst entscheiden, wie hoch die Parkgebühren in der Stadt und für gewisse Autos ist“, sagt Rechtsanwalt Marc Widemann von der Kanzlei BBG und Partner Bremen, die auf Infrastrukturrecht spezialisiert sind. Daher sei es auch rechtlich möglich, dass für größere und schwerere Autos mehr Geld entrichtet werden muss. „Wichtig dabei ist aber, dass die Höhe der Parkgebühr nicht außer Verhältnis steht und die Maßnahme gut begründet ist. Dann könnte sie rechtlich standhalten“, so Widemann. „Es gibt auch die Möglichkeit, E-Fahrzeuge und Hybridfahrzeuge zu bevorrechtigen. Die Frage, die dabei gestellt werden muss, ist: Rechtfertigen die Unterschiede zwischen E-SUV und Verbrenner-SUV eine ungleiche Behandlung?“
Was sagt der ADAC?
Der ADAC hält die Parkgebührenerhöhung in Paris auf Basis des Gewichts von 1,6 Tonnen pro Pkw nicht für zielführend. „Betroffen davon wären auch Fahrzeuge, die keine größeren SUV sind“, sagt Nils Linge, Pressesprecher des ADAC Weser-Ems. Nach Ansicht des ADAC müssten Erhöhungen fair und in der Differenzierung sachlich begründbar sein. Das sei in Paris mit der Unterscheidung zwischen SUV und anderen Fahrzeugen sowie Besuchern und Bewohnern nicht der Fall. „Höhere Parkgebühren im öffentlichen Straßenraum sind nur vertretbar, wenn alternative Angebote zur Verfügung stehen beziehungsweise entwickelt werden.“
Erhöhen andere Städte in Deutschland die Parkgebühren für Sportgeländewagen?
Andere Städte wollen ihre Gebühren von der Größe des Fahrzeugs abhängig machen. Die Stadt Aachen plant eine Jahresgebühr von 240 Euro statt ursprünglich 30,70 Euro im Jahr für Bewohner mit großen SUV. Im Sommer 2023 hatte das Bundesverwaltungsgericht eine Parkgebührenerhöhung für SUV der Stadt Freiburg gekippt. Als Begründung hieß es, dass „klimapolitische Lenkungszwecke und soziale Zwecke“ nicht zur Rechtfertigung der Gebührenhöhe herangezogen werden können.