Was darf aus dem geplanten Bremen-Fonds finanziert werden und wie lassen sich dabei Kollisionen mit der Landesverfassung vermeiden? Mit diesen Fragen wird sich der Senat am Dienstag auseinandersetzen.
Wie berichtet, sollen aus dem 1,2 Milliarden Euro schweren Finanztopf Maßnahmen bezahlt werden, die die Folgen der Corona-Krise auf die Wirtschaft und das öffentliche Leben des kleinsten Bundeslandes mildern. Beschlossen ist der Bremen-Fonds noch nicht. Er wird Bestandteil des Haushaltes 2020, über den die Bürgerschaft im Juli abschließend berät.
In der Finanzbehörde ist man gerade dabei, die geplanten Projekte in vier Kategorien zu bündeln. Die erste besteht aus kurzfristigen Ausgaben für die unmittelbare Krisenbewältigung. Dabei geht es beispielsweise um Schutz- und Testkapazitäten für die Corona-Diagnostik, aber auch um den Ausgleich staatlicher Mindereinnahmen und erhöhte Sozialausgaben. Kategorie zwei fasst Maßnahmen zur „Verhinderung struktureller Einbrüche in Wirtschaft und Gesellschaft“ zusammen.
Einsortiert sind hier unter anderem die Rettungsschirme für öffentliche Unternehmen wie die BSAG, Liquiditätshilfen auch für die Privatwirtschaft und Stützungsmaßnahmen für die Träger sozialer Einrichtungen. In einem dritten Block versammeln sich „Maßnahmen zur Verhinderung sozialer Verwerfungen“, also etwa Arbeitsmarkt- und Ausbildungsprogramme, Projekte im Bereich Kita/Schulen und Hilfen für gemeinnützige Vereine, die pandemiebedingt in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind.
Maßnahmen zur Unterstützung des gesellschaftlichen Neustarts
Die drei ersten Maßnahmenbündel gelten als rechtlich weitgehend unproblematisch. Von der vierten Kategorie kann man das nicht ohne Weiteres sagen. Dort geht es um „Maßnahmen zur Unterstützung des gesellschaftlichen Neustarts nach der Krise“. Schon bei der Vorstellung des Bremen-Fonds Ende April hatte Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) die Absicht bekundet, einen Teil der 1,2 Milliarden Euro in die Modernisierung der Infrastruktur des Zwei-Städte-Staats zu stecken. Digitalisierung, Forschungs- und Innovationsförderung sind die Stichworte, aber auch der Ausbau des Gesundheitswesens und eine hygienegerechte Neuaufstellung der öffentlichen Nahverkehrs.
So wünschenswert diese Zukunftsinvestitionen aus Sicht des Senats sind, so sehr ist die Frage, ob die Schuldenbremse in der Landesverfassung solche Ausgaben noch deckt. Neue Kredite sind nämlich eigentlich von diesem Haushaltsjahr an verboten. Abweichungen gestattet Artikel 131a der Bremischen Verfassung nur „im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage beeinträchtigen“.
Ob dieser Ausnahmetatbestand neben der unmittelbaren Krisenbekämpfung auch Investitionen in eine bessere Zukunft gestattet, darüber kann man vermutlich nicht nur politisch, sondern auch juristisch unterschiedlicher Meinung sein. Um sich an der rechtlichen Flanke abzusichern, will der Senat nun ein entsprechendes Gutachten in Auftrag geben. Eine zweite Expertise soll Vorschläge für die Strukturierung der mittel- und langfristig wirksamen Projekte machen. Insgesamt 90.000 Euro will der Senat für die beiden Gutachten ausgeben, bis August sollen sie vorliegen.
In ihrer Vorlage für die Senatssitzung am Dienstag macht die Finanzbehörde die Fachressorts vorsorglich schon einmal darauf aufmerksam, dass sie ihre jeweiligen Wünsche nach Mitteln aus dem Bremen-Fonds gut begründen müssen. Alle geplanten Maßnahmen müssten in „kausalem Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stehen und zur Bewältigung der Pandemie beziehungsweise deren Folgen erforderlich sowie plausibel hergeleitet sein“. Die Ressorts werden außerdem aufgefordert, für ihre Projekte vorrangig Bundes- und EU-Töpfe anzuzapfen und erst dann den Bremen-Fonds in Anspruch zu nehmen.