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Körperverletzung Am Hastedter Osterdeich: Rottweiler beißt Kind in den Kopf

Am Mittwochmorgen hat sich am Hastedter Osterdeich ein Rottweiler von der Leine losgerissen und einem sechsjährigen Mädchen in den Kopf gebissen. Die Polizei spricht von einem "schwerwiegenden Fall".
01.11.2023, 17:57 Uhr
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Von Ulrike Peters Merle Ossmer

Ein Rottweiler hat sich am Mittwochmorgen am Hastedter Osterdeich von der Leine losgerissen und ein sechsjähriges Mädchen angegriffen. Das Kind wurde mit schweren Bissverletzungen in ein Krankenhaus gebracht. Rottweiler zählen in Bremen indes nicht zu den Listenhunden, können also von jedem gehalten werden.

Wie die Polizei Bremen mitteilte, fuhr das Mädchen auf einem Tretroller auf einem Weg am Hastedter Osterdeich. Die Mutter begleitete das Kind auf dem Fahrrad. Auf der Osterdeichwiese habe sich das Tier nach Angaben seines 66-jährigen Hundehalters losgerissen und sei direkt auf das Kind zu gerannt. Der Hund sprang das Kind an und biss es mehrfach. Die Mutter und mehrere Passanten haben laut Polizeibericht versucht, den Hund von dem Mädchen wegzuziehen. Dem Hundehalter sei dies schließlich gelungen, sodass das schwer verletzte Kind abtransportiert werden konnte.

Mutter unter Schock

Nach Auskunft von Polizeisprecher Nils Matthiesen bestehe keine Lebensgefahr, das Kind sei inzwischen stationär im Krankenhaus aufgenommen. Die Mutter stehe nach dem Hundeangriff unter Schock. "Es ist ein sehr schwerwiegender Fall", sagt Matthiesen. Ein ähnliches Ereignis habe es in Bremen in diesem Jahr noch nicht gegeben.

Rottweiler gehören zu den großen und kräftigen Hunderassen und gelten dem Verband für das Deutsche Hundewesen zufolge als gelehrige und zuverlässige Hunde, die als Familien- und Begleithunde, oder bei entsprechender Ausbildung auch als Dienst- oder Rettungshunde geeignet sind. Sie zählen in Bremen nicht zu den sogenannten Listenhunden, das heißt, sie dürfen gehalten werden und unterliegen nicht grundsätzlich der Maulkorbpflicht. 

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Dem Innenressort zufolge führt das Land Bremen aktuell die Rassen Pitbull-Terrier, Bullterrier, American-Staffordshire-Terrier und Staffordshire Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden auf der Liste auf. Sie gelten als gefährlich, ihre Haltung ist grundsätzlich verboten. Eine Ausnahmeregelung gibt es für Fundtiere, sichergestellte Hunde oder Hunde aus einem Tierheim, sofern diese nicht zu aggressivem Verhalten neigen und der künftige Halter über die erforderliche Zuverlässigkeit verfügt. Eine Abgabe darf in diesen Fällen jedoch nur mit Zustimmung der Ortspolizeibehörde erfolgen, teilt das Innenressort mit.

Kritik an der Liste

Eine weitere Regelung: Hunde, die vom Ordnungsamt als potenziell gefährlich eingestuft wurden, weil sie bereits einmal Menschen oder andere Tiere gefährdet haben, müssen grundsätzlich an der Leine geführt werden und einen Maulkorb tragen. Das Bremer Ordnungsamt kann von Hundehaltern auch einen Sachkundenachweis verlangen und im Ernstfall ein Hundehaltungsverbot verhängen.

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Sina Fehr, Leiterin des Bremer Tierheims, sieht die Führung einer Rasse-Liste unterdessen kritisch. "Für mich ist ein Hund ein Hund, ich mache da keine Unterschiede," sagt sie. Beißvorfälle gebe es leider immer wieder, auch im privaten Umfeld und von anderen Hunderassen. Sie plädiert für bessere Schulungen und einen verpflichtenden Sachkundenachweis für jeden Hundehalter, egal, welche Rasse er besitzt. Darüber hinaus wären eine Chip- und Registrierpflicht hilfreich. 

Der Rottweiler, der in Hastedt das Mädchen angegriffen hat, wurde von der Polizei sichergestellt und in ein Tierheim gebracht. Gegen den Halter wurde eine Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung gestellt. Wie das Innenressort mitteilte, hat das Ordnungsamt parallel ein Verfahren eingeleitet, das auf die Untersagung der Hundehaltung gerichtet ist. "Es ist ein ganz furchtbarer Vorfall, der genauestens untersucht werden wird", kündigte Rose Gerdts-Schiffler, Sprecherin des Innenressorts, an. "Zugleich gehen unsere besten Wünsche an das schwer verletzte Kind und seine Familie."​

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