Für die Versicherung ist Hans Eulenbruch der Täter, sie glaubt nach wie vor, dass er sein eigenes Geschäft angezündet hat. Zahlen muss die Basler trotzdem, das hat am Donnerstag ein Vergleich vor der Zivilkammer des Bremer Landgerichts ergeben. Als Ersatz für den Schaden, der vor knapp viereinhalb Jahren beim Großbrand im Textilhaus Harms am Wall entstanden ist, fließen 2,5 Millionen Euro an den Insolvenzverwalter des Unternehmens, erklärte ein Sprecher des Gerichts. Wie viel davon für Eulenbruch übrig bleibt, ist noch ungewiss.
Das Feuer war von Brandstiftern gelegt worden, daran besteht kein Zweifel. Verletzt wurde niemand. Neben dem Schaden für Harms am Wall schlägt der Verlust von drei großen Häusern zu Buche. Er wird mit rund 15 Millionen Euro beziffert.
Von den Tätern fehlt bis heute jede Spur. Polizei und Staatsanwaltschaft hatten Eulenbruch in Verdacht und nahmen ihn in Untersuchungshaft. Die Anklage gegen den Geschäftsmann fiel nach einem Jahr Verhandlungsdauer aber in sich zusammen. Das Verfahren endete mit Freispruch. Nach diesem strafrechtlichen Abschluss hat es nun auch einen zivilrechtlichen gegeben.
Der erste Termin vor der Zivilkammer fand nach Auskunft des Gerichts bereits im November vergangenen Jahres statt. Weil sich die Parteien damals nicht einigen konnten, wollten die Richter in das Beweisverfahren eintreten. Für die Sitzung am Donnerstag waren mehrere Zeugen bestellt worden, darunter Eulenbruch und der zweite Mann, der damals wegen Brandstiftung angeklagt war. Zur Vernehmung kam es dann aber nicht mehr, weil vorher bei der Schadensregulierung ein Kompromiss gefunden wurde. Andernfalls wäre es noch einmal um die Frage gegangen, ob die beiden Männer es waren, die im Mai 2015 das Feuer gelegt haben.
Das Gericht war von einem wirtschaftlichen Gesamtschaden in Höhe von fünf Millionen Euro ausgegangen. Demnach hätten sich die beiden Parteien genau in der Mitte getroffen. Eulenbruch sieht das freilich anders, wie er in einem Gespräch mit dem WESER-KURIER erklärte: „Fünf Millionen Euro waren die Obergrenze, wenn die Versicherung den Neuwert hätte ersetzen müssen.“ Das wäre aber nur dann zum Tragen gekommen, wenn er nach dem Brand sein Geschäft in ähnlicher Form gleich wieder aufgebaut hätte. Der Vergleich entspreche mit leichten Abstrichen dem, womit er zuletzt gerechnet habe. Eulenbruch: „Ich habe keine Federn gelassen.“
Gläubiger kassieren
Eulenbruch selbst war an den Verhandlungen nicht beteiligt. Sie liefen allein zwischen dem Insolvenzverwalter und der Versicherung. Die Harms am Wall GmbH hatte gleich nach dem Feuer Insolvenz angemeldet. Jetzt werden mit dem Geld, das die Basler zahlt, zunächst die Gläubiger des früheren Textilhauses bedient. Außerdem müssen die Rechnungen des Insolvenzverwalters, der Anwälte und des Gerichts beglichen werden. Der Rest geht an die Harms am Wall GmbH, also an Eulenbruch. Der 67-Jährige betreibt aktuell zwei Geschäfte, einen kleinen Laden am Wall und Milani Moden im Mediterraneo in Bremerhaven.
Mit dem Vergleich, der nach Darstellung des Gerichts bis Dienstag kommender Woche von der Versicherung noch widerrufen werden kann, haben sich zwei weitere Verfahren erledigt, die im gleichen Zusammenhang stehen. Der Fall ist damit juristisch endgültig erledigt. Die Staatsanwaltschaft hatte ihre Akten bereits geschlossen, als Eulenbruch und der zweite Angeklagte den Freispruch bekamen. Sie würde nach eigenem Bekunden die Ermittlungen erst dann wieder aufnehmen, sollten plötzlich handfeste Hinweise auf die Täter bekannt werden. Es könnte also sein, dass eines der spektakulärsten Bremer Verbrechen der vergangenen Jahre unaufgeklärt bleibt.
Das Gebäude von Harms am Wall und die beiden ebenfalls zerstörten Häuser daneben standen drei Jahre lang als Brandruinen mitten in der Stadt. Erst im Mai vergangenen Jahres fingen die Abrissarbeiten an. Eigentümer der Grundstücke und der drei Häuser von früher ist der Bauunternehmer und Immobilienhändler Marco Bremermann. Er will auf der Fläche ein Geschäfts- und Bürohaus errichten. Das Projekt mit dem Namen Wallkontor soll in zwei Jahren fertig sein. Bremermann plant mit 5500 Quadratmetern Geschossfläche. Sollte die mehrfach veränderte Frist dieses Mal eingehalten werden, wären es am Ende mehr als sechs Jahre, in denen am Wall der Ausnahmezustand herrschte.