Aktion "Sicherer und sauberer Hauptbahnhof", nächster Versuch: Mit einer Änderung des Ortsgesetzes will die Innenbehörde es erleichtern, gegen die "Zweckentfremdung" der Wartebänke an den Haltestellen von Bussen und Bahnen vorzugehen. Was in die Richtung von Obdachlosen und/oder Alkohol- und Drogensüchtigen zielt, die sich gerne in diesem Bereich aufhalten.
Im Ortsgesetz regelt Paragraf 3 das "Verhalten auf Straßen und in der Öffentlichkeit". Demnach ist es bislang untersagt, "sich dauerhaft zum Zwecke des Alkoholkonsums auf Straßen, der Öffentlichkeit zugänglichen öffentlichen Flächen oder Bänken niederzulassen und dadurch die Nutzung durch andere unzumutbar zu beeinträchtigen".
Klingt nach einer eindeutigen Regelung. Doch in der Praxis sei dies von Polizei und Ordnungskräften nur schwer durchzusetzen, sagt Rose Gerdts-Schiffler, Sprecherin der Innenbehörde, auf Anfrage des WESER-KURIER. Damit die Polizei tatsächlich einschreiten kann, müsse sozusagen der komplette Dreiklang erfüllt sein: dauerhaft, um Alkohol zu trinken und störend. Was aber, wenn der Betroffene behauptet, gerade erst gekommen zu sein, hier nur kurz sitzen zu wollen, niemanden störe, und dass sich außerdem in seiner Flasche gar kein Alkohol befinde?
Bremer Bahnhofsvorplatz in kommender Woche Thema im Senat
Letztlich hätten sich die aktuellen Anforderungen aus dem Ortsgesetz als in der Praxis unzureichend erwiesen, berichtet Gerdts-Schiffler. Die Regelung würde zwar von Polizei und Ordnungsdienst angewandt, insgesamt allerdings eher zurückhaltend, um nicht am Ende doch rechtswidrig vorzugehen.
Dies wiederum führe dazu, dass die Bänke weiterhin von besagter Klientel belegt würden und Fahrgäste die überdachten Haltestellen mit ihren Bänken faktisch kaum noch nutzten. Die angedachte Gesetzesänderung würde eine Nutzung der Bahnsteige und Haltestellen entgegen ihrer eigentlichen Bestimmung mit klaren Formulierungen untersagen, und es den Einsatzkräften dadurch ermöglichen, hier künftig schneller und rechtssicherer einzuschreiten.
Ob der Vorstoß der Innenbehörde innerhalb der Regierungskoalition durchzusetzen sein wird, bleibt abzuwarten. Zumindest aus dem Lager der Linken ist mit Vorbehalten zu rechnen. Thema sind Bahnhofsvorplatz und Gesetzesänderung in der kommenden Woche im Senat.
Die Busunternehmen, die den Hauptbahnhof anfahren, bewerten den Vorstoß der Innenbehörde positiv. "Im Sinne unserer Fahrgäste würden wir das natürlich begrüßen und unterstützen", sagt Jens-Christian Meyer, Sprecher der Bremer Straßenbahn AG. Die ohnehin nicht einfache Situation habe sich in den letzten eineinhalb Jahren verschlechtert, und es gebe auch durchaus Beschwerden von verunsicherten Kunden - wenn auch insgesamt weniger als befürchtet. Selbst BSAG-Mitarbeiter, die dort spät abends oder nachts aussteigen oder zur Ablösung gehen, hätten manchmal Angst. "Die Situation, wie sie jetzt ist, ist nicht haltbar."
Zugleich betont der BSAG-Sprecher, dass es nicht einfach nur darum gehen könne, die Obdachlosen von den Haltestellen zu vertreiben. "Wir reden hier über kranke Menschen." Es müssten an anderer Stelle Möglichkeiten geschaffen werden, dass sie ihren Süchten nachkommen könnten.
Auch Thorsten Kayser von der Omnisbusbetrieb von Ahrentschildt GmbH begrüßt die Gesetzesinitiative des Innensenators. Der Platz vor dem Bahnhof sei "unfassbar verkommen", der "Grad an Verwahrlosung und Aggressivität" habe dort drastisch zugenommen, sagt der Geschäftsführer des Omnibusbetriebs, die eine Tochtergesellschaft der Eisenbahn- und Verkehrsbetriebe Elbe-Weser (EVB) ist. Sie fährt die Haltestelle für Regionalbusse am Hauptbahnhof an. Kayser findet es richtig und gut, wenn die Arbeit des Aktionsbündnisses für mehr Sicherheit und Sauberkeit am Bahnhof in Form des geänderten Gesetzes Früchte trage.
Eine verstärkte Kameraüberwachung und eine dritte Notrufsäule im Bereich der des Regionalbussteiges seien weitere mögliche Ansatzpunkte, sagt Kayser. "Es geht um die Sicherheit unserer Fahrgäste und zunehmend auch um die unseres Fahrpersonals."