In den Rechtsstreit um die Höhe der Abwassergebühr für die Bremer Haushalte kommt langsam Bewegung. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) hat jetzt einem Verfahrensschritt zugestimmt, der für die Klärung der Angemessenheit der Gebühr wichtig ist.
Kläger ist der frühere Hochschullehrer Ernst Mönnich. Der Volkswirtschaftler kritisiert seit vielen Jahren die 1998 erfolgte Privatisierung der Bremer Stadtentwässerung. Nach seiner Überzeugung kassiert der damalige Erwerber Hansewasser über die von der Stadt erhobene Abwassergebühr zu viel für den Betrieb von Kanalnetz und Kläranlagen. 2009/10 erhob er deshalb Klage gegen seinen persönlichen Abwassergebührenbescheid. 2018 legte er juristisch nach. Er reichte vor dem OVG eine sogenannte Normenkontrollklage gegen die 2017 von der Bürgerschaft beschlossene Erhöhung der Abwassergebühr ein. Das OVG hatte schon anlässlich der ersten Klage beschlossen, bei der Preisprüfungsstelle der Bremer Wirtschaftsbehörde ein Gutachten zu der Frage einzuholen, wie ein angemessenes Entgelt für die von Hansewasser erbrachten Leistungen aussehen könnte. 2019 schlug Mönnich dem Gericht vor, diesen Auftrag auf das Normenkontrollverfahren zu übertragen. So sollte die Klärung des Gesamtkomplexes beschleunigt werden.
Rat zum Widerspruch
Mehr als zwei Jahre später liegt hierzu nun eine Entscheidung des OVG vor. Dessen zuständiger Senat hat entschieden: Die Preisprüfung durch die Fachleute der Wirtschaftsbehörde wird von der Privatklage auf das Normenkontrollverfahren übertragen. Ernst Mönnich freut das, rückt jetzt doch eine Antwort auf die Frage der Angemessenheit der Abwassergebühr näher. "Bleibt zu hoffen, dass die Preisprüfung nicht weitere zwei Jahre in Anspruch nimmt", sagt Mönnich. Immerhin gehe es um eine Entscheidung, die Zehntausende Haushalt betrifft. Der frühere Professor rät allen Gebührenzahlern, gegen ihren aktuellen Abwasserbescheid Widerspruch einzulegen. Zur Begründung könne auf seine Normenkontrollklage vom Januar 2018 (OVG Az. 2 D 21/18) verwiesen werden. Mönnich: "Zur Vermeidung der Widerspruchsgebühr von 100 Euro sollte beantragt werden, den Widerspruch ruhen zu lassen, bis über die Normenkontrollklage entschieden ist."