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Volksfest Bremer Freimarkt soll stattfinden – So sieht das Hygienekonzept aus

Der Bremer Freimarkt soll in diesem Jahr stattfinden. Für die Großveranstaltung sei ein Hygienekonzept erarbeitet worden, teilte Wirtschaftssenatorin Kristina Vogt (Linke) mit.
31.08.2021, 07:26 Uhr
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Von rab

Der Bremer Freimarkt soll in diesem Jahr stattfinden. Für die Großveranstaltung vom 15. bis 31. Oktober ist ein Hygienekonzept vereinbart worden. 

Die aktuell geltende Coronaverordnung lasse Veranstaltungen mit höchstens 25.000 gleichzeitig anwesenden Personen unter bestimmten Maßgaben zu, erläutert Wirtschaftssenatorin Kristina Vogt (Linke). Die Sommerwiese in diesem Jahr habe gezeigt, dass Großveranstaltungen "mit einem guten Hygienekonzept" wieder möglich seien.

Das von Vogt in Abstimmung mit der Gesundheitssenatorin erarbeitete Hygienekonzept für den Freimarkt sieht folgende coronabedingte Regelungen vor:

  • Die Zahl der sich zeitgleich auf der Veranstaltungsfläche aufhaltenden Personen wird unter Beachtung der Größe und Beschaffenheit der Veranstaltungsfläche auf 20.000 begrenzt.
  • Zutritt zum eingezäunten Veranstaltungsgelände bekommen nur für Geimpfte, Genesene und Getestete (3G-Kontrollen an den Eingängen).
  • Zwei Eingangsbereiche mit großen Wartebereichen (am Nordausgang Hauptbahnhof und im Bereich Schlachthof) werden eingerichtet.
  • Vier Ausgänge (Hauptbahnhof-Nordausgang, Messe Haupteingang, Findorff/Durchgang an Halle 7, Schlachthof neben dem Eingangsbereich) werden eingerichtet.
  • Weiter wird in den Großzelten eine Registrierung der Besucher zur Kontaktnachverfolgung erfolgen.
  • Karusselle und Geschäfte werden nur auf dem eingezäunten Veranstaltungsgelände aufgebaut. Die Anzahl der Karusselle und Geschäfte wird zudem um etwa 30 Prozent auf 240 Betriebe reduziert.
  • Für die Ausschank- und Imbissbetriebe werden Aufenthaltsflächen eingerichtet.               
  • Die Kapazitäten in den Großzelten werden zudem "deutlich" reduziert zur Schaffung der Freiflächen für die Eingangsbereiche und zur Einhaltung der Abstandsregelungen.

Bremer Freimarkt 2021: Tanz und Gesang in Großzelten verboten

Ein Musikprogramm kann angeboten werden, der Auftritt von Künstlerinnen und Künstlern auf einer Bühne ist "einschließlich Gesangsdarbietungen erlaubt, wenn ein Abstand von mindestens vier Metern zwischen der Bühne und den Besucherinnen und Besuchern eingehalten wird", heißt es dazu in der Senatsmitteilung.

Eine erhebliche Einschränkung gibt es aber für das Publikum: In den Großzelten und Ausschankbetrieben darf wegen der hohen Viruslast weder getanzt noch gesungen werden. Ob die Betreiber von Riverboat, Hanse- und Bayernzelt sowie der Königsalm unter diesen Bedingungen nicht aufbauen wollen, oder ob sie auf Biergarten-Lösungen wie beim "Freipark" setzen, soll sich laut Rudolf Robrahn, Vorsitzender des Bremer Schaustellerverbandes, an diesem Dienstag klären.

"Insgesamt ist es ein wichtiges und gutes Signal, dass es den Freimarkt geben soll", sagt Robrahn, "nach der Absage der Cannstatter Wasen und des Oktoberfests ist er das letzte große Volksfest in diesem Jahr." Einschränkungen sind auch aus seiner Sicht nicht zu vermeiden. "Wir sehen ja, dass die Zahlen wieder steigen", sagt der Vorstand.

Planungen für Bremer Freimarkt weitgehend abgeschlossen

Die Planungen für den Freimarkt sind weitgehend abgeschlossen. Letzte Details werden unter Beteiligung der Schaustellerverbände in den nächsten Tagen abgestimmt. "Wir beobachten die gestiegenen Infektionszahlen in den letzten Tagen und Wochen, und die weitere Entwicklung der Pandemie bleibt natürlich abzuwarten", sagt Senatorin Vogt. Sie hoffe aber, "dass sich die Situation in den nächsten Wochen bis zum Veranstaltungsbeginn so entwickelt, dass die Durchführung des Freimarktes als Großveranstaltung mit den vorgegebenen Hygieneanforderungen verantwortbar bleibt. Schließlich haben wir beim Impfen große Fortschritte erlangt."

Einen Freimarktsumzug wird es allerdings auch in diesem Jahr nicht geben. Die Arbeitsgemeinschaft Bremer Märkte sagte das Spektakel wegen der Pandemie bereits im Juli ab. 

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