Beim Freimarkt ist in diesem Jahr vieles anders als gewohnt, aber nicht alles. Der kleine Freimarkt nämlich bleibt, wie ihn die Bremerinnen und Bremer kennen: In der ursprünglich auch für den „großen“ geplanten Zeit zwischen dem 16. Oktober und dem 2. November werden die Buden, das nostalgische zweistöckige Pferdekarussell und das historische Riesenrad zwischen Dom, Rathaus und Schütting stehen.
Auch den historischen Markt auf dem Liebfrauenkirchhof gibt es. Der einzige Unterschied zu sonst: Die Schaustellerbetriebe werden etwas großzügiger verteilt. „Wir beziehen auch den Grasmarkt mit ein“, erklärt Marita Wessel-Niepel, Abteilungsleiterin für Gewerbe- und Marktangelegenheiten. „Aber zum Charakter des kleinen Freimarkts gehörte es schon immer, dass er nicht so dicht bebaut ist.“
Anders als auf dem umzäunten „Freipaak“ auf der Bürgerweide darf auf dem kleinen Freimarkt, der jeweils bis 20 Uhr geöffnet ist, Alkohol verkauft werden. In dieser Frage war in der Wirtschaftsbehörde zunächst das Für und Wider abgewägt worden, letztlich aber überwog die Logik: Ein Ausschankverbot für die Schausteller auf dem Marktplatz wäre schwierig zu vermitteln gewesen, wenn wenige Meter daneben in den Außenbereichen von Beck’s Bistro oder John Benton Bier und Wein serviert werden. „Wir können die Schausteller nicht gegenüber den Gastronomen benachteiligen“, sagt Kai Stührenberg, Sprecher von Wirtschaftssenatorin Kristina Vogt (Linke).
Größere Menschenansammlungen sollen vermieden werden
Das Feierabendbier an der Freimarktsbude ist also erlaubt, allerdings sollen größere Menschenansammlungen am Tresen oder an den Essensständen vermieden werden. Darauf und auf die Einhaltung der Abstände in Wartebereichen werden Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes achten.
Verschwinden wird in den kommenden Tagen übrigens die temporäre Bebauung der Schausteller in der Innenstadt. Die Ausnahmegenehmigung endet am 30. September.