Gastwirte und Kneipiers haben durch die Corona-Pandemie mit finanziellen Einbußen zu kämpfen. Während des Lockdowns mussten sie Betriebe schließen, dann blieben die Gäste aus. Weil laut dem Verein Bremer Gastro-Gemeinschaft die Behörden bislang keine Grundlage für Schadensersatz sehen und es kaum Entschädigungen gab, lassen sich die Gastronomen nun rechtlich beraten. Im Raum steht, dass sie sich einer bundesweiten Massenforderung anschließen, die Entschädigung für das Gast- und Veranstaltungsgewerbe von den Ländern verlangt.
„Wir haben einen der Marktführer, die Berliner Anwaltskanzlei Gansel Rechtsanwälte, nach Bremen gebeten“, sagt Thorsten Lieder, Geschäftsführer der Bremer Gastro-Gemeinschaft. Mit Rechtsanwalt Philipp Caba und Jurist Tim Horacek werden an diesem Montag ab 19.30 Uhr zwei Vertreter der Kanzlei, die derzeit um Klienten für eine Sammelklage zu dem Thema wirbt, die Gastronomen informieren. Die Veranstaltung in der Clubdiscotheque La Viva (Auf der Brake 7-21) ist öffentlich und kostenlos für Betreiber oder Inhaber bremischer Gastronomie und Veranstaltungsbetriebe. Aufgrund der Corona-Verordnung ist die Teilnehmerzahl begrenzt. Eine Teilnahme ist laut Thorsten Lieder ausschließlich nach vorheriger Anmeldung per E-Mail unter bremergastrogemeinschaft@gmail.com möglich.
Seit dem 1.Juli als Verein aktiv
„Das Ziel ist es, die bremischen Gastronomen so umfangreich zu informieren, dass sie sich am Ende entscheiden können, ob sie sich der Sammelklage anschließen oder nicht“, sagt Lieder. Seit dem 1. Juli ist die Interessenvertretung als Verein aktiv. Neben Lieder als Geschäftsführer leiten Oliver Trey (Schlachthofkneipe und Little Butcher) sowie Kim Döhling (Taubenschlag) als Vorsitzende die Geschicke. Entstanden ist der Verein aus einer losen Gruppe von rund 500 Vertretern aus Gastronomie, Kneipen und Clubs, die sich zu Beginn der Corona-Zeit gebildet hatte. Feste Mitglieder im Verein sind derzeit etwa 100 Betriebe – vom Restaurant bis zur Imbissbude.
Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte ist bekannt, weil sie gebündelt die Ansprüche von Zehntausenden Verbrauchern im Dieselskandal gegen Volkswagen vertritt. Im Gastro-Fall lautet ihre Ansage: „Wir helfen der Branche. Das Gast- und Veranstaltungsgewerbe hat in der Krise ein Sonderopfer erbracht und leidet wie kaum eine andere Branche unter den Nachwirkungen der Maßnahmen zur Corona-Bekämpfung.“ Deshalb wolle man großflächige Entschädigungen für die entgangenen Umsätze durchzusetzen sowie Druck auf Gerichte und Politik ausüben. Um Durchschlagskraft zu entwickeln, sammelt die Kanzlei zunächst 1000 Interessenten.