Die ab diesen Freitag geltende 30. Corona-Verordnung erlaubt es den Bremer Krankenhäusern wieder, ihre Pforten für Besucher zu schließen. Wie schon zu Beginn der Pandemie im Frühjahr 2020 sind damit die stationär aufgenommenen Patienten grundsätzlich vollständig von Freunden, Angehörigen und Verwandten getrennt. Die Regelung gilt vorerst bis 18. Februar und ist nach Angaben des Gesundheitsressorts auf Wunsch aller Bremer Kliniken in die Verordnung gelangt.
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