Bremen Stadtteile Osterholz Verden Diepholz Delmenhorst Wesermarsch Oldenburg Rotenburg Cuxhaven Bremerhaven Niedersachsen

Neue Corona-Verordnung Kliniken für Besucher wieder geschlossen

Auf Wunsch aller Bremer Krankenhäuser können sie Besuche von Angehörigen wieder unterbinden. Praktisch tun die Kliniken das bereits per Hausrecht, seitdem die Infektionszahlen stark gestiegen sind.
20.01.2022, 19:35 Uhr
Jetzt kommentieren!
Zur Merkliste
Kliniken für Besucher wieder geschlossen
Von Timo Thalmann

Die ab diesen Freitag geltende 30. Corona-Verordnung erlaubt es den Bremer Krankenhäusern wieder, ihre Pforten für Besucher zu schließen. Wie schon zu Beginn der Pandemie im Frühjahr 2020 sind damit die stationär aufgenommenen Patienten grundsätzlich vollständig von Freunden, Angehörigen und Verwandten getrennt. Die Regelung gilt vorerst bis 18. Februar und ist nach Angaben des Gesundheitsressorts auf Wunsch aller Bremer Kliniken in die Verordnung gelangt.

Die meisten Krankenhäuser haben diese sehr restriktive Besucher-Regelung schon seit ein bis zwei Wochen praktisch angewendet. Als Grundlage wurde jeweils das Hausrecht herangezogen. „Wir sind aber sehr froh darüber, dass die neue Corona-Verordnung uns bei diesem Thema noch mehr Rechtssicherheit gibt“, sagt Karen Matiszick, Sprecherin des Klinikverbundes Gesundheit Nord (Geno).

Lesen Sie auch

Die Entscheidung, die Türen für Besucher wieder komplett zu schließen, sei im Zuge der stark steigenden Infektionszahlen in Bremen getroffen worden. „Uns ist die Tragweite dieses Beschlusses für Patienten und Angehörige sehr bewusst“, sagt Matiszick. Zugleich sehen sich die Kliniken in der Verpflichtung, ihre Patienten vor Infektionen zu schützen. "Ein Corona-Ausbruch innerhalb der Häuser durch den Eintrag von Besuchern können wir wirklich nicht gebrauchen", so Matiszick.

Die Bürgerschaftsabgeordnete Sigrid Grönert (CDU) kann die Gründe für das Besuchsverbot nachvollziehen, sieht aber auch den starken Eingriff in die Rechte der Angehörigen. "Ich hoffe sehr, dass anders als 2020 mögliche Ausnahmen mit entsprechende Tests und Voranmeldungen jetzt etwas großzügiger gehandhabt werden", kommentiert sie und kündigt an, Folgen und Umsetzung der Besuchsverbote im Blick zu behalten.

Die Verordnung selbst nennt Ausnahmen etwa für Minderjährige, Gebärende, Langzeitpatienten, Schwerstkranke und Sterbende. "Jede Ausnahme ist aber letztlich eine Einzelfallentscheidung des behandelnden Arztes", sagt Geno-Sprecherin Matiszick. Es komme dabei auf die Gesamtbetrachtung aller Umstände an. Bislang gebe es aber wenig Kritik von Angehörigen. Die Maßnahme treffe auf viel Verständnis. Auch beim Gesundheitsressort seien über das Bürgertelefon bislang kaum Beschwerden eingegangen, sagt Sprecher Lukas Fuhrmann.

Zur Startseite
Mehr zum Thema

Das könnte Sie auch interessieren

Rätsel

Jetzt kostenlos spielen!
Lesermeinungen (bitte beachten Sie unsere Community-Regeln)