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Ab 15. März in Gesundheitsberufen Was die Impfpflicht für Beschäftigte bedeutet

Ab dem 15. März müssen Beschäftigte in Kliniken, Pflegeheimen und anderen Einrichtungen nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder von der Impfung befreit sind. Was das bedeutet - und was andernfalls droht.
15.01.2022, 08:39 Uhr
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Was die Impfpflicht für Beschäftigte bedeutet
Von Sabine Doll

Für Beschäftigte in Gesundheits- und Heilberufen gilt ab dem 15. März eine einrichtungsbezogene Impfpflicht. In Bremen und Niedersachsen sind Tausende Beschäftigte davon betroffen.

Für welche Einrichtungen gilt die Impfpflicht?

Neben Kliniken, Pflegeheimen und -diensten zählen dazu unter anderem Arzt- und Zahnarztpraxen, Rettungsdienste sowie "Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe". Damit sind laut Bundesgesundheitsministerium etwa auch Logopäden oder Physiotherapeuten gemeint. Die komplette Liste hat das Ministerium auf der Internetseite zusammengegencorona.de veröffentlicht. Die Nachweispflicht betrifft etwa auch Beschäftigte in der Hauswirtschaft sowie Reinigungskräfte.

Wer kontrolliert die Nachweise?

"Beschäftigte, die in den Einrichtungen tätig sind, müssen gegenüber dem Arbeitgeber nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder von der Impfung befreit sind", erklärt der Sprecher der Bremer Gesundheitsbehörde, Lukas Fuhrmann. "Die Arbeitgeber müssen Beschäftigte, die keinen Nachweis vorlegen, dem Gesundheitsamt melden. In diesen Fällen spricht das Amt ein Betretungs- beziehungsweise Tätigkeitsverbot aus", so Fuhrmann. Heißt: Ohne Nachweis dürfen diese Personen nicht mehr in der Einrichtung arbeiten. "Wir sind gerade dabei, diesen Weg und die rechtlichen Abläufe zu organisieren."

Droht ohne Nachweis automatisch die fristlose Kündigung?

Bevor der Arbeitgeber eine Kündigung ausspricht, muss er zunächst dazu auffordern, den Nachweis zu erbringen, erklärt Fachanwalt Jürgen Markowski aus Offenburg. Ändere dies nichts, folge eine Abmahnung. Darin weise der Arbeitgeber darauf hin, dass eine Kündigung droht. Wer keinen Nachweis vorlegt, dürfe nicht beschäftigt werden. In dem Fall werde die Person freigestellt, ohne weiter eine Vergütung zu erhalten, so der Anwalt. Die Gewerkschaft Verdi sieht das anders und verweist auf den Fachkräftemangel: "Daher: Kündigungen dürfen nicht ausgesprochen werden. Das ist unsere politische und juristische Auffassung", sagte Sylvia Bühler der Funke Mediengruppe.

Wie sind die Impfquoten in Bremer Kliniken?

Bei der Gesundheit Nord liegt die Gesamtquote laut Sprecherin Karen Matiszick bei knapp 95 Prozent, "in der Pflege und Ärzteschaft deutlich darüber". Von den insgesamt rund 8000 Beschäftigten inklusive Verwaltung seien etwa 350 ungeimpft. Derzeit werde über die Nachweispflicht informiert und an Ungeimpfte appelliert, sich doch noch impfen zu lassen. Im Diako beträgt der Anteil der Ungeimpften in der Ärzteschaft 2,8 Prozent, in der Pflege 5,0 Prozent, so Sprecher Ingo Hartel. In der Roland-Klinik liegt die Impfquote in der Ärzteschaft bei 100 Prozent, in der Pflege bei 98 Prozent; von den restlichen zwei Prozent hätten nahezu alle die erste Impfung erhalten oder sich angemeldet. Das St. Joseph-Stift meldet für medizinisches und nicht-medizinisches Personal eine Impfquote von 95 Prozent, unter den bisher Ungeimpften seien Beschäftigte, die sich in diesen Tagen impfen lassen wollten, so Sprecher Maurice Scharmer. Mehr als 95 Prozent Geimpfte nennt das Rotes-Kreuz-Krankenhaus, in der Ärzteschaft seien fast alle auch geboostert, so Sprecherin Dorothee Weihe. In der Pflege gebe es einige wenige, die bis Ende Februar ihre zweite Impfung erhielten.

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Wie ist die Lage in Pflegeheimen?

Die aktuellsten Zahlen der Gesundheitsbehörde stammen von Anfang Dezember: Demnach waren in den Pflegeheimen rund 77 Prozent vollständig geimpft. Die Zahl basiert auf Angaben von 62 der 87 Bremer Häuser. In zwei Heimen lag sie unter 40 Prozent.

Verschärft die Impfpflicht den Fachkräftemangel?

Bei der Bremer Heimstiftung sind laut Pflegedirektorin Susanne Brockmann rund 70 von etwa 2400 Beschäftigten ungeimpft, die in unmittelbarem Kontakt mit Bewohnern seien. "Jede Fachkraft, die nicht zur Verfügung steht, schmerzt. Als großer Betreiber werden wird das aber kompensieren können." Das betont auch Caritas-Sprecherin Simone Lause: "In unserem Verbund haben wir die Möglichkeit, aus anderen Bereichen nachzusteuern." Die Zahl der Ungeimpften sei aber sehr gering, "etwa eine Handvoll". Große Probleme dürften Einrichtungen mit einer geringen Impfquote bekommen, betont Behördensprecher Fuhrmann. "Fällt ein größerer Anteil aus, wird sich das sicher bemerkbar machen. Zumal bundesweit Fachkräfte-Mangel herrscht." Zahlen zu Quoten in den Arztpraxen hat die Kassenärztliche Vereinigung Bremen (KV) nicht: "Je nach Praxisgröße kann sich aber der Ausfall einer einzigen Person erheblich auswirken", betont KV-Sprecher Christoph Fox. Einschränkungen bei Öffnungszeiten könnten Folgen sein und damit auch wirtschaftliche Verluste.

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