Das Prostituiertenschutzgesetz ist eigentlich geschaffen worden, um den Sexarbeiterinnen mehr Schutz zu bieten. Doch was die Änderung den Frauen in dem Gewerbe bisher vor allem gebracht hat, ist Verunsicherung und Ärger über unklare Verfahren und Vorschriften. Als das Gesetz im vergangenen Juli eingeführt wurde, hat man die Zielgruppe vertröstet, spätestens im neuen Jahr mit den Beratungen starten zu können. Doch ab wann die Prostituierten diese in Bremen in Anspruch nehmen können, steht in den Sternen. Zwar läuft die Umsetzung auch in anderen Bundesländern schleppend – doch das sollte für Bremen kein Maßstab sein. Dass bisher nicht eine der neuen Stellen besetzt wurde, ist ein fatales Zeichen.
Ausbaden müssen das die Beratungsstellen, die sich eigentlich um andere Probleme kümmern sollten. Stattdessen haben sie nun den Mehraufwand, das komplexe Gesetz zu erklären. Bei so viel Unklarheit liegt der Verdacht einiger Kritiker nahe, die Überforderung durch Bürokratie könnte einige der Prostituierten in die Illegalität treiben. Dagegen sollte der Senat ansteuern. Ansonsten hat das Gesetz keinem etwas gebracht – am wenigsten den Frauen selbst.