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Gebühren für TV und Radio Fragen zum Rundfunkbeitrag

Bremen. Seit dem 1. Januar 2013 muss jeder Haushalt den sogenannten Rundfunkbeitrag zahlen - egal, ob die Bewohner Empfangsgeräte besitzen oder nicht. Für die Verbraucher ändert sich hierdurch einiges.
08.01.2013, 12:43 Uhr
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Von Julia Frese

Bremen. Seit dem 1. Januar 2013 muss jeder Haushalt den sogenannten Rundfunkbeitrag zahlen - egal, ob die Bewohner Empfangsgeräte besitzen oder nicht. Für die Verbraucher ändert sich hierdurch einiges.

Den Rundfunkbeitrag von 17,98 Euro muss künftig jeder Haushalt entrichten, egal, wieviele Radios, Fernseher und Computer in ihm vorhanden sind und egal, aus wievielen Bewohnern er besteht. Die wichtigsten Fragen und Antworten:

Was muss ich tun, wenn ich bisher GEZ-Gebühren gezahlt habe?

Alleinwohnende müssen nichts unternehmen. Ihnen wird ab Januar einfach der neue Betrag abgebucht. Haushalte, die aus mehreren volljährigen Personen bestehen - zum Beispiel Wohngemeinschaften -, sollten sich einigen, von wessen Konto der Beitrag abgezogen werden soll. Alle anderen Volljährigen desselben Haushalts sollten sich beim Beitragsservice abmelden. Wer das nicht rechtzeitig getan hat, bekommt bis 2014 seine zu viel gezahlten Beiträge noch wieder zurück.

Was muss ich tun, wenn ich bisher keine GEZ-Gebühren gezahlt habe?

Wer bisher keine Gebühren entrichtet hat, sei laut Rundfunkstaatsvertrag gesetzlich verpflichtet, sich beim Beitragsservice zu melden, sagt Radio Bremen-Sprecher Michael Glöckner. "Niemand braucht allerdings zu befürchten, dass es für Zeiträume vor dem 1. Januar 2013 irgendwelche Nachforderungen gibt", so Glöckner. "Das ist ein kompletter Neustart und der Beitragsservice forscht da auch nicht nach." Innerhalb des ersten Vierteljahres gleiche der Beitragsservice seine Daten mit denen der Einwohnermeldeämter ab und schreibe diejenigen an, die sich noch nicht gemeldet haben.

Was passiert, wenn ich mich auch dann nicht melde?

Dies könne als Ordnungswidrigkeit gewertet werden, sagt Glöckner. Der Beitragsservice schalte einen Gerichtsvollzieher ein, wenn auf mehrfache Mahnungen nicht reagiert werde. "Wir sind uns aber bewusst, dass so ein Umstellungsprozess eine Weile dauert." Es gebe sicher eine gewisse Kulanz, wenn jemand sich im Januar oder Februar noch nicht gemeldet habe. Allerdings müssen die versäumten Beiträge ab dem 1. Januar 2013 in jedem Fall nachgezahlt werden.

Wer ist von dem Beitrag befreit?

"Nach wie vor gelten die klassischen Befreiungsgründe", sagt Gabriele Zeugner von der Bremer Verbraucherzentrale. Empfänger von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II und Bafög-Empfänger müssen nach wie vor nichts zahlen, ebenso taubblinde Menschen. Neu ist, dass Pflegeheimbewohner vom Beitrag befreit sind. "Bisher konnten sich Pflegeheimbewohner nur befreien lassen, wenn sie Sozialhilfe-Empfänger waren", so Zeugner. Blinde, Taube, stark Seh- oder Hörgeschädigte sowie Menschen, deren Behinderungsgrad dauerhaft über 80 Prozent liegt, haben von der Neuregelung finanzielle Nachteile. Sie mussten vor dem 1. Januar 2013 nichts bezahlen. Nun gilt für sie ein ermäßigter Beitrag von 5,99 Euro.

Wo kann ich mich informieren, wenn ich noch Fragen zum Rundfunkbeitrag habe?

Beim Beitragsservice unter der Nummer 018 59995 0888, im Internet auf www.rundfunkbeitrag.de. Unabhängige Informationen gibt es auch bei den Verbraucherzentralen.

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