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Kommentar zum Odai-Urteil Gutes Urteil im Fall Odai K.

Das hohe Strafmaß, dass das Landgericht im Fall des getöteten Odai K. gegen die drei Angeklagten verhängt hat, ist nachvollziehbar, meint Nina Willborn.
08.04.2019, 18:47 Uhr
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Gutes Urteil im Fall Odai K.
Von Nina Willborn

Zuerst einmal: Keine Haftstrafe, egal wie lange sie dauert, kann das Leid der Familie K. aufwiegen, die nach ihrer Flucht aus Syrien Sicherheit in Bremen suchte und deren Mitglieder nun seit dem Tod ihres Sohnes und Bruders im Januar 2017 um seelische und körperliche Gesundheit ringen.

Ein 15-Jähriger ist tot, weil er im Streit einem anderen Jugendlichen eine Beleidigung an den Kopf geworfen hatte. So jedenfalls stellt sich der Anlass nach Lage der Erkenntnisse des Gerichts dar – die Angeklagten, Mitglieder einer kurdischen Familie, trugen durch ihr Schweigen nichts dazu bei, die Hintergründe aufzuklären.

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Zwei erwachsene Männer, die mit ihrem Verwandten auf einen wehrlos am Boden liegenden Jungen einschlagen und -treten: Es ist die Brutalität der Tat, die so erschreckend ist. Und es ist nachvollziehbar, dass das Landgericht in diesem Fall hart geurteilt und lange Strafen verhängt hat. Sie sind auch als Zeichen an die Mitglieder von Familienclans jeglicher Herkunft zu werten, dass rohe Gewalt in einer offenen, toleranten Gesellschaft keinen Platz hat und geahndet wird, wo immer es möglich ist.

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