Die Deutsche Flugsicherung (DFS) hat im vergangenen Jahr in Bremen fünf Behinderungen des regulären Luftverkehrs durch Drohnen festgestellt. "2017 lag die Zahl noch etwa bei der Hälfte", sagte Christian Hoppe, DFS-Pressesprecher gegenüber dem WESER-KURIER. In Hannover wurde 2018 eine Behinderung gemeldet. "Dreimal so viele Behinderungen waren es im Jahr zuvor", berichtet Hoppe.
Deutschlandweit registrierte das für die Flugverkehrskontrolle zuständige Unternehmen 158 Behinderungen - etwa 80 Prozent mehr als noch 2017. Hoppe: "Die Dunkelziffer ist wahrscheinlich höher." Im Großraum von Flughäfen seien 125 Fälle gemeldet worden, erklärte die DFS. Die meisten Störungen gab es am Flughafen Frankfurt/Main (31), gefolgt von Berlin-Tegel (17), München (14) und Hamburg (12). Im bisherigen Rekordjahr 2017 waren 88 Fälle gemeldet worden.
In Deutschland sind Drohnenflüge über Arealen wie dem Start- und Landebereich an Flughäfen verboten - ebenso über Menschenmengen, Krankenhäusern, Gefängnissen, Behörden, Bundesstraßen oder Bahnanlagen. Dort, wo es erlaubt ist, müssen die Geräte während des Fluges grundsätzlich in Sichtweite bleiben und dürfen nicht höher fliegen als 100 Meter. Ausnahmen gibt es auf Modellflugplätzen.
In Deutschland sind Drohnenaufstiege und -flüge über einem Flughafengelände verboten. Dasselbe gilt für eine Sicherheitszone von 1,5 Kilometern um den Flughafenzaun herum. Verstöße gelten als „gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr“ und sind Straftatbestände. Möglich sind Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. (mmi/dpa)