Drohnen werden immer populärer, und damit geht auch zunehmend eine Gefahr von ihnen aus. Die Anzahl der offiziell als unbemannte Luftfahrzeuge bezeichneten Fluggeräte oder Multicopter nimmt in Deutschland und in Bremen immer mehr zu. So steigt auch die Häufigkeit von unerlaubten Drohnenflügen, wie dies gerade bei der Kulturveranstaltung Breminale der Fall war (wir berichteten). Dort schwirrten einige Drohnen ohne Erlaubnis über das Festivalgelände mit den zahlreichen Besuchern – die Bremer Polizei schritt ein. Die Regeln für den Betrieb von Drohnen ändern sich regelmäßig.
Zwischen Donnerstag, 6. Juli, und Sonntag, 9. Juli, zählten die Bremer Polizisten insgesamt mindestens acht Drohnenflüge in Bremen. Darunter auch zwei unangemeldete beziehungsweise unerlaubte Einsätze im Rahmen der Breminale. „Beide Fälle führten zu Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen“, sagt Polizeisprecher Dirk Siemering. Die unerlaubte Inbetriebnahme von Drohnen, die ein gewisses Maß an Größe, Leistungsfähigkeit und Gewicht haben, stelle mindestens eine Ordnungswidrigkeit, gegebenenfalls auch eine Straftat nach dem Luftverkehrsgesetz dar.
Dies sei der Fall, wenn gesperrter Luftraum beflogen wird oder überwachter Luftraum tangiert ist, insbesondere in der Nähe von Flugplätzen und Einflugschneisen, erklärt Siemering. Dies sei ein gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr. Drohnenflüge sollten immer dann bei der Polizei angemeldet werden, wenn öffentliche Flächen betroffen sind. Nur so sei im Vorfeld eine qualifizierte Gefahrenprognose möglich, und die Polizei könne der zuständigen Behörde Auflagenempfehlungen aussprechen.
Anzahl der Genehmigungen steigt
Florian Vogt von der Bremer Luftfahrtbehörde zählt immer mehr Flüge, die genehmigt werden müssen. Waren es im Jahr 2015 noch 73 Genehmigungen, die die Mitarbeiter der Behörde erteilten, stieg die Zahl 2016 auf 131 an. Er verweist darauf, dass diese Statistik nicht die tatsächliche Anzahl widerspiegelt, sondern nur die Fälle, in denen eine Erlaubnis angefragt wurde. Die Dunkelziffer ist demnach höher. „Rechtswidrige Flüge werden wohl kaum bekannt oder aufzuklären sein, solange keine automatische Identifikation, beispielsweise mittels Ausstrahlung einer Kennung und ständiger Auslesung der Daten durch die Deutsche Flugsicherung oder die Luftfahrtbehörden, erfolgt“, sagt Vogt.
Seit 2014 wurden insgesamt 14 Ordnungswidrigkeiten-Verfahren durch die Luftfahrtbehörde gezählt. Der wohl größte Zwischenfall ereignete sich im Januar 2014, als ein unbekanntes Objekt am Flughafen Bremen gesichtet wurde. Es kam nicht nur zum Einsatz von Polizeihubschraubern, auch die Piste des Flughafens musste zwischenzeitlich gesperrt werden. Im Januar 2015 stürzte ein unbemanntes Luftfahrzeug an der Justizvollzugsanstalt Oslebshausen ab, welches Drogen transportiert hatte. Im Juni 2017 meldete eine Schulmaschine der Lufthansa im Endanflug ein Objekt im Bereich Kattenturmer Heerstraße. Jetzt waren es mehrere Multicopter bei der Breminale, die über oder zu nahe an einer Menschenansammlung flogen.
Die Deutsche Flugsicherung (DFS) sieht den Drohnen-Trend mit gemischten Gefühlen. Denn klar ist, dass die Mini-Flieger für Flugzeuge und Hubschrauber zu einer Gefahr werden können. Pressesprecherin Ute Otterbein sieht eine deutlich höhere Zahl an Drohnen im Vergleich zum Vorjahr.
Betrieb von Flugmodellen und Drohnen
Wer eine Drohne steigen lassen will, muss sich an zahlreiche Regeln halten. Besitzer dürfen weder überall noch rund um die Uhr ihre Drohnen starten. Das Bundesverkehrsministerium hat Anfang April den Betrieb von Flugmodellen und Drohnen umfassend neu geregelt: Verboten ist unter anderem der Betrieb außerhalb der Sichtweite des Drohnenfliegers oder der Flug über und in einem seitlichen Abstand von 100 Metern von Menschenansammlungen, Unglücksorten, Naturschutzgebieten, Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen (wie die Weser), Bahnanlagen oder Grundstücken, auf denen Bundes- oder Landesbehörden ihren Sitz haben. Dies sind nur ein paar der Verbote. Für all diese Fälle muss ein Überflug, sofern überhaupt möglich, genehmigt werden. Auf Basis dieser Verordnung hat die Bremer Luftfahrtbehörde am 7. Juli eine Allgemeinverfügung veröffentlicht.
Auch der WESER-KURIER setzt eine Drohne ein, um Bilder aus ungewöhnlichen Perspektiven zu veröffentlichen. Diese Möglichkeiten gab es lange nicht, Luftaufnahmen waren schwer zu bekommen. Mittlerweile nutzen viele Medienunternehmen eine Drohne.