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Ausgleich von Mehrarbeit Lehrervertreter greifen Behörde an

Der Personalrat Schulen und die GEW üben Kritik an der Bremer Bildungsbehörde. Es geht um den Ausgleich von Mehrarbeit, die Lehrer unter 50 Jahren zwischen 2003 und 2015 geleistet haben.
11.02.2018, 05:57 Uhr
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Lehrervertreter greifen Behörde an
Von Kristin Hermann

Der Personalrat der Schulen und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) üben massive Kritik an der Bremer Bildungsbehörde. Konkret geht es dabei um den Ausgleich von Mehrarbeit, die Lehrer unter 50 Jahren zwischen 2003 und 2015 geleistet haben. Der Personalrat und die GEW werfen der Behörde vor, trotz einer Vereinbarung die zusätzlich geleisteten Stunden nun nicht mehr ausreichend ausgleichen zu wollen. Außerdem gibt es bei dem Streit noch ein anderes Problem: Offensichtlich wurde die Mehrarbeit offenbar nicht einheitlich dokumentiert.

In der besagten Zeit haben etliche junge Lehrkräfte über einen Zeitraum von zwei Jahren eine Stunde pro Woche mehr arbeiten müssen. Die Einführung der „U-50-Stunde“ hing eng mit dem Bremer Angestelltenstreik im Frühjahr 2002 zusammen, aus der die sogenannte Angestelltenzulage resultierte, die inzwischen allerdings wieder obsolet ist.

Verweis auf Altersermäßigung

In der damaligen Verordnung und der Vorlage zur Bildungsdeputation aus dem Jahr 2003 heißt es wörtlich: „Die zusätzlich geleisteten Unterrichtsstunden werden auf Unterrichtskonten festgehalten. Ein Ausgleich dieser Stunden erfolgt im Rahmen einer Altersermäßigung“. Doch davon will die Bildungsbehörde nun offenbar nichts mehr wissen. Das wurde in der vergangenen Bildungsdeputation deutlich. Die Fraktionsvorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Kristina Vogt, hatte sich dort nach dem aktuellen Stand erkundigt, weil sich einige der damals betroffenen Lehrer mittlerweile dem Rentenalter nähern.

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In der Antwort dazu heißt es: „Verlässliche Zahlen über die abgeleisteten Stunden und die Erfüllung der Unterrichtsverpflichtung liegen nicht vor.“ Einheitliche Unterrichtskonten seien nicht geführt worden. Für Kristina Vogt ein fatales Signal, gerade in Zeiten des Lehrermangels. Ebenfalls unklar ist, wie viele Lehrer überhaupt von der Regelung betroffen sind.

Bei dem Ausgleich der Stunden verweist das Ressort auf die bereits bestehende Altersermäßigung, bei der Lehrkräfte ab dem 58. Lebensjahr ihre Unterrichtverpflichtung reduzieren dürfen. Damit sei auch die geleistete Mehrarbeit aus den Vorjahren abgegolten. Für den Personalrat ist diese Argumentation eine Farce. „Das sind zwei völlig verschiedene Paar Schuhe“, sagt Angelika Hanauer, Mitglied im Vorstand des Personalrates. Die Verordnung über die Altersermäßigung bestehe schon viel länger als die U-50-Stunde und gelte bis zum Renteneintritt.

Außerdem erhielten diese Art der Reduzierung nur Lehrkräfte, die auch voll unterrichten. „Sobald man nebenbei etwa Aufgaben für die Schulleitung wahrnimmt, bekommt man sie nicht“, sagt Hanauer. „Unserer Meinung nach hat man, unabhängig davon, ob man ausschließlich unterrichtlicher Tätigkeit nachgeht, Anspruch auf den Ausgleich der Stunden.“

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Ärger um die Mehrarbeit

Dazu bedarf es allerdings einer transparenten Regel, wie die Stunden zurückgegeben werden. Die Beweispflicht, ob die Stunden geleistet wurden, liegt nach Auffassung des Personalrates auf Seiten der Behörde. „Sie sollte allen Beschäftigten auf Antrag ausgeglichen werden, da es offensichtlich keine systematische Erfassung seitens der Bildungsbehörde gegeben hat“, sagt auch Christian Gloede, Sprecher der GEW.

Die Bildungsbehörde will sich auf Nachfrage nicht vertiefend zu dem Thema äußern. Allerdings widerspricht sie Aussagen des Personalrates, dass die Mehrarbeit für Lehrkräfte, die Bremen in den vergangenen Jahren verlassen haben, bereits ausgezahlt worden sei. Der Personalrat behauptet indes, ihm seien Fälle bekannt, wo die Stunden vergütet wurden.

Wie es aussieht, könnte die Diskussion um die Mehrarbeit bald für noch mehr Ärger sorgen. Lehrerin Frauke Toppe ist 57 Jahre alt und würde die zusätzlich gearbeiteten Stunden nun gerne ausgleichen – am liebsten in Form einer Unterrichtsreduzierung. Auf ihren Antrag hin hat sie in den vergangenen Tagen einen Ablehnungsbescheid von der Behörde bekommen.

Darin führt das Ressort noch ein neues Argument auf: Die Anspruchsgrundlage zum Ausgleich der zusätzlich geleisteten Unterrichtsstunden existiere nicht mehr, weil die Verordnung 2015 außer Kraft gesetzt worden ist. Toppe, die zudem auch im Personalrat ist, will sich damit nicht zufriedengeben und Widerspruch einlegen. „Im Notfall werde ich auch dagegen klagen“, sagt sie. Auch die GEW hält sich nach eigenen Angaben offen, selbst juristisch dagegen vorzugehen.

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