Um Menschen vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen, setzt die Bremer Innenbehörde auf eine Ausdehnung der Maskenpflicht. Voraussichtlich ab Anfang nächster Woche soll auch für einige Stadtteilzentren das Tragen einer Mund-/Nasenbedeckung angeordnet werden. Entsprechende Informationen des WESER-KURIER hat das Innenressort am Donnerstag bestätigt.
Das Haus von Senator Ulrich Mäurer (SPD) hatte in den vergangenen Tagen per Rundschreiben an die Ortsämter nachgefragt, ob dort die Notwendigkeit von Maskenpflichtzonen in besonders stark frequentierten Bereichen gesehen wird. Auf Grundlage der bisher vorliegenden Rückmeldungen ist geplant, für bestimmte Straßen und Plätze in Tenever, Gröpelingen und Huchting entsprechende Gebote zu erlassen. Die genaue Abgrenzung der Zonen steht noch nicht fest. „Möglicherweise kommen auch noch mehr Bereiche hinzu, die Lage ist sehr dynamisch“, sagt die Sprecherin der Innenbehörde, Rose Gerdts-Schiffler, und fügt hinzu: „Die Schildermacher stehen bereit.“
Bisher gibt es Maskenpflichtzonen in der Bremer Innenstadt, am Hauptbahnhof, in Teilen des Viertels sowie im Mittelzentrum Vegesack (Fußgängerzone und Bahnhofsplatz). Wer dort sowie auf Wochenmärkten ohne Maske erwischt wird, dem droht eine Geldbuße von 50 Euro. Die jetzt geplante Ausdehnung der Regelung in die Stadtteile folgt der Überlegung, dass die Gefahr einer Covid-19-Infektion nicht nur in Geschäftsstraßen und an Verkehrsknotenpunkten besteht, sondern überall dort, wo sich viele Menschen begegnen – das kann auch auf belebten Plätzen in den Quartieren sein.
In der Innenbehörde ist man sich darüber im Klaren, dass jede Verordnung nur so gut ist wie die Kontrollkapazitäten, mit denen sich die Einhaltung überwachen lässt. Zuständig sind in Bremen die Polizei und der Ordnungsdienst der Innenbehörde. Dessen Stamm von gegenwärtig rund 30 Mitarbeitern patrouilliert nach Darstellung der Sprecherin schon jetzt auch außerhalb der Innenstadt. In den Stadtteilen würden unter anderem Friseure, Kioske, Geschäfte und Einkaufszentren aufgesucht, um dort die Einhaltung der Maskenpflicht zu überwachen.
Kontrolltätigkeit intensivieren
Seit Wochenbeginn haben die Streifen des Ordnungsdienstes vor allem diejenigen Quartiere im Auge, für die auch die Maskenpflicht geprüft wird. Dazu zählen die Bereiche Schweizer Eck / Züricher Straße in Tenever, die Lindenhofstraße und die Gröpelinger Heerstraße / Moorstraße in Gröpelingen, in Huchting der Nahbereich um das Roland-Center sowie die Delfter Straße und in Hemelingen die Zone um den Bahnhof und Teile der Sebaldsbrücker Heerstraße.
Aus der Politik kommt Unterstützung für die Ausweisung von Maskenpflichtzonen in den Stadtteilen. „Bei den gegenwärtigen Infektionszahlen ist das nötig“, urteilt SPD-Fraktionschef Mustafa Güngör. Wenn irgend möglich, müsse der Ordnungsdienst seine Kontrolltätigkeit noch intensivieren.
Im Bremer Umland gehen die Kommunen lagebezogen mit einer Maskenpflicht um. So ist etwa im Landkreis Verden, der am Mittwochmorgen den zweithöchsten Inzidenzwert Niedersachsens aufwies, bisher nicht an eine Verschärfung der bestehenden Regelungen gedacht. Landrat Peter Bohlmann steht auf dem Standpunkt, dass die Corona-Verordnung vom 2. November bereits regelt, dass überall dort, wo Menschen zueinander einen Mindestabstand von 1,5 Meter nicht einhalten können, eine Maske getragen werden muss.
„Das gilt bereits generell fürs gesamte Kreisgebiet, und von daher sehen wir bisher keinen Anlass zu einer Überregulierung“, sagt Kreissprecher Ulf Neumann. Eine Maskenpflicht gilt für die Fußgängerzonen in Achim und Verden sowie die dortigen Wochenmärkte. Gäbe es einen Vorstoß der kreisangehörigen Städte und Gemeinden, darüber hinaus eine Maskenpflicht für bestimmte Bereiche und Zeiten zu einzuführen, würde der Landrat dies abwägen müssen und letztlich entscheiden, so Neumann.
In Delmenhorst wurde die Maskenpflicht Mitte Oktober wegen des damals rasanten Anstiegs der Neuinfektionen ausgeweitet. Aktuell sind die Zahlen wieder rückläufig, am Donnerstag gab das Landesgesundheitsamt für Delmenhorst 33 Neuinfektionen bekannt, der Inzidenzwert lag bei 180,5. Zusätzlich zur Fußgängerzone ist im Bahnhofsbereich sowie dem ZOB-Gelände zwischen 10 und 18 Uhr ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Verstöße sind in Delmenhorst teurer als in Bremen. Das Bußgeld kann zwischen 100 und 150 Euro liegen.