Um sexualisierte Gewalt gegen Frauen stärker ahnden zu können, hat die Grünen-Fraktion für die kommende Bürgerschaftssitzung eine Initiative auf den Weg gebracht.
„Insbesondere die Lücken im bundesweit geltenden Sexualstrafrecht müssen geschlossen werden“, fordert Pressesprecher Matthias Makosch. Deshalb solle sich der Bremer Senat im Bund für die Umsetzung der sogenannten Istanbul-Konvention des Europarates starkmachen. Demnach wäre jede sexuelle Handlung strafbar, die sich gegen den erklärten Willen des Opfers richtet.
„Die strafrechtliche Verfolgung sexueller Gewalt darf nicht länger davon abhängen, ob sich das Opfer ‚genug‘ gewehrt hat. Nein zu sagen, muss ausreichen“, betont die Grünen-Abgeordnete Sülmez Dogan.
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat, wie berichtet, einen Gesetzentwurf vorgelegt, der sich zurzeit in der Abstimmung befindet. Eine Reform des Sexualstrafrechts sei dringend erforderlich, sagt Dogan, denn die bisherige Rechtslage erfasse Situationen nicht, in denen eine Frau eingeschüchtert werde. „Wenn zum Beispiel ein Mann sich an einer Frau vergeht, die aus Angst vor Gewalt gegen ihre im Nebenzimmer anwesenden Kinder keine Gegenwehr leistet, wird das nicht als Vergewaltigung gewertet.“ Gerichte kämen bisher oft zu dem Schluss, die Frau hätte sich mehr wehren müssen. Die Grünen fordern deshalb einen Paradigmenwechsel im Sexualstrafrecht: „Dafür muss der Grundsatz ‚Nein heißt Nein‘ berücksichtigt werden.“
Für Bremen soll der Senat ein Konzept mit dem Ziel vorlegen, die Beweissicherung zu verbessern und die oft lange Verfahrensdauer zu verkürzen. „Für die Opfer ist es sehr belastend, wenn von der Anzeige bis zur Eröffnung des Hauptverfahrens ein Jahr und mehr Zeit vergeht.“