Bei der künftigen Organisation von Abwasserentsorgung und Trinkwasserversorgung legt sich der Senat jetzt fest. An diesem Dienstag wird er voraussichtlich beschließen, den bestehenden Vertrag mit dem privaten Dienstleister Hansewasser zu kündigen und den Betrieb von Kläranlagen und Kanalsystem wieder in städtischer Regie zu übernehmen. Der Fachbegriff lautet: Rekommunalisierung. Die privatwirtschaftliche Struktur von Hansewasser soll dabei allerdings erhalten bleiben. Auch für die Beschäftigten würde sich dann zunächst nichts ändern. Die Trinkwasserkonzession will der Senat neu ausschreiben. Beide Veränderungen sollen zum Jahresbeginn 2029 wirksam werden.
Mit der Zukunft der Stadtentwässerung beschäftigen sich der Senat und die rot-grün-rote Koalition schon eine ganze Weile. Das Thema hat sich sozusagen von selbst auf die Tagesordnung gesetzt, weil die bestehenden Verträge mit Hansewasser Ende 2028 auslaufen – und sich automatisch verlängern würden, wenn man sie nicht bis spätestens Ende 2026 kündigen würde. Im Prinzip war die Politik mit Hansewasser stets zufrieden. Die technische Dienstleistung klappt, und über weite Strecken konnte das Unternehmen auch Gebührenstabilität für die Privathaushalte garantieren. Kritik gab es aus der Koalition allerdings an den mutmaßlich zu hohen Profiten der privaten Mehrheitsgesellschafter von Hansewasser. Hintergrund: Der Gelsenwasser AG und der Bremer SWB gehören zusammen 74,9 Prozent des Unternehmens, der Stadt Bremen 25,1 Prozent.
Unterstützt von externen Gutachtern, hat eine vom Senat eingesetzte Staatsräte-Lenkungsgruppe nun eine Empfehlung für die Zukunft der Stadtentwässerung zu Papier gebracht. Sie läuft darauf hinaus, dass die Stadt die Anteile von Gelsenwasser und SWB für gut 41 Millionen Euro kauft und damit Alleingesellschafter von Hansewasser wird. Als Kontroll- und Steuerungsinstrument soll eine Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) errichtet werden. Unter ihrem Dach würde die Hansewasser GmbH weiter privatwirtschaftlich agieren. In dieser Konstruktion wären die Personalkosten von Hansewasser nicht mehr umsatzsteuerpflichtig, was wiederum zu erheblichen Kostenvorteilen sowohl für die Stadt als auch für die Privathaushalte führen würde. Für Letztere ergäbe sich ein Gebührensenkungspotenzial von rund sieben Prozent. Allerdings steht eine definitive Auskunft der Finanzbehörde zur Umsatzsteuerpflicht noch aus. Sie wird bis Jahresmitte erwartet.
Beim Trinkwasser geht es zentral um die anstehende Neuvergabe der Versorgungskonzession zum 1. Januar 2029. Derzeit ist die SWB-Tochter Wesernetz dafür zuständig, dass in den Bremer Haushalten Wasser aus der Leitung kommt. Sie ist nicht nur technische Betreiberin des Netzes, sondern auch für den Bezug des Frischwassers von Lieferanten wie dem Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverband (OOWV) oder den Harzwasserwerken zuständig. Diese Doppelfunktion soll es in Zukunft nicht mehr geben. Der Senat möchte, dass die Stadt selbst Vertragspartner der Vorlieferanten wird. Dem neuen Konzessionär bliebe nur noch der Betrieb des Trinkwassernetzes, er bekäme das Wasser also gewissermaßen von der Stadt. Ziel sei es, die "Garantenstellung" der Kommune in dieser "Aufgabe der Daseinsvorsorge" zu stärken, heißt es in dem noch vertraulichen Beschlusspapier für die Senatssitzung. Aber auch hier gibt es noch einen Vorbehalt, ähnlich wie bei der noch offenen Frage der Umsatzsteuerbefreiung beim Abwasser. Denn bisher ist nicht klar, ob die Stadt die bestehenden Verträge zwischen Wesernetz und den Vorlieferanten einfach übernehmen kann.
Die Pläne des Senats werden in naher Zukunft auch die Haushaltspolitiker der Bürgerschaft beschäftigen, denn: Der Planungsvorlauf für die geplante Neuaufstellung bei Abwasser und Trinkwasser ist nicht billig. Für juristische und kaufmännische Beratung sowie weitere Projektkosten werden bis 2028 gut 3,2 Millionen Euro veranschlagt.