- Warum gibt es den Aktionsplan?
- Welches Ausmaß hat das Problem?
- Was will der Senat dagegen tun?
- Welche Kritik gibt es?
- Welche anderen Ansätze gibt es?
- Wie verbindlich ist der Aktionsplan?
Um seine Bürger vor gesundheitsschädlichem Krach zu schützen, hat der Bremer Senat am Dienstag einen neuen Lärmaktionsplan verabschiedet. "Die umzusetzenden Maßnahmen machen deutlich, wie das Leben vieler Menschen in unserer Stadt verbessert werden kann: Sie können in der Nacht besser schlafen und am Tag mehr Ruhe genießen", erklärte Umweltsenatorin Kathrin Moosdorf (Grüne). Ihr Ressort hatte vor zwei Jahren eine neue Lärmkarte erstellt, die auf europaweiten Vorschriften beruht. Nach einer Öffentlichkeitsbeteiligung und dem Senatsbeschluss muss nun die Stadtbürgerschaft den neuen Aktionsplan verabschieden.
Warum gibt es den Aktionsplan?
Seit 2007 muss Bremen in regelmäßigen Abständen auswerten, wie sich unterschiedliche Lärmquellen auf die Bewohner der Stadt auswirken. So will es die Europäische Union, im November läuft eine entsprechende Frist aus. Zudem müssen Großstädte angeben, was sie gegen gesundheitsschädlichen Lärm tun wollen.
Welches Ausmaß hat das Problem?
Die Auswertung der Lärmkarte zeigt, dass allein der Straßenverkehr tagsüber mehr als 80.000 Bremer mit mehr als 65 Dezibel beschallt. Für Experten ist dies eine kritische Grenze, ab der die Gesundheit gefährdet ist. Nachts liegt die Schwelle mit 55 Dezibel niedriger, weil jeder Mensch Ruhe zum Schlafen braucht. In den Nachtstunden sind mehr als 110.000 Menschen von Verkehrslärm betroffen, der diese Grenze überschreitet.

Grundlage für den Plan ist eine neue Karte, die den Lärm in Bremen visualisiert.
Was will der Senat dagegen tun?
"Bei Umsetzung aller beschriebenen und zu prüfenden Maßnahmen würden mindestens 15.000 Personen von einer Pegelreduzierung an ihrem Wohnort profitieren", heißt es im Aktionsplan. Die größte Hoffnung setzen die Autoren in die Ausweitung von Tempo 30 im Straßenverkehr. Für den Osterdeich sowie die Lilienthaler und Borgfelder Heerstraße prüfen die Behörden aktuell einen solchen Schritt. Zukünftig soll das Tempo in folgenden Straßen gedrosselt werden: Am Dobben, Breitenweg (inklusive Hochstraße), Buntentorsteinweg, Friedrich-Ebert-Straße, Gröpelinger Heerstraße, Hansestraße, Kurfürstenallee, Langemarckstraße, Rembertiring, Schwachhauser Heerstraße und Waller Heerstraße.
Welche Kritik gibt es?
Skeptisch äußerte sich Fynn Voigt, Sprecher für Bau und Verkehr der FDP-Bürgerschaftsfraktion. Es sei richtig, vor Kindergärten, Schulen, Spielplätzen oder Krankenhäusern Tempo-30-Zonen einzurichten. "Die schleichende Einrichtung eines flächendeckenden Tempolimits von 30 km/h in Innenstädten lehnen wir allerdings entschieden ab", betonte der FDP-Politiker. Für den Privat- und Wirtschaftsverkehr hätte dies negative Folgen. Stattdessen solle der Senat gegen illegale Autoposer und das Baustellen-Chaos vorgehen. "Eine Politik gegen den Individualverkehr ist mit uns nicht zu machen", unterstrich Voigt.
Welche anderen Ansätze gibt es?
Große Wirkung können laut Aktionsplan auch Schutzwände an Autobahnen oder Bundesstraßen entfalten. "Die Auslösungsschwellwerte zur freiwilligen Lärmsanierung wurden erst vor wenigen Jahren gesenkt", schreiben die Autoren. Der Einfluss Bremens sei allerdings gering, weil die Umsetzung in der Zuständigkeit der bundeseigenen Autobahngesellschaft liege. In der eigenen Hand hat es Bremen hingegen, sogenannte "ruhige Gebiete" zu definieren und entsprechend zu schützen. Davon hat die Arbeitsgruppe insgesamt 150 festgelegt, die künftig mit Flächennutzungsplänen besonders geschützt werden sollen.
Wie verbindlich ist der Aktionsplan?
Auf einer Internetseite, mit der die Behörde die Öffentlichkeit an dem Prozess beteiligt hat, wird deutlich, dass das Papier keine rechtlich bindende Wirkung hat: "Rechtsansprüche auf Umsetzung von Maßnahmen ergeben sich jedoch nicht aus der Lärmaktionsplanung." Ebenso wenig sei der Plan eine Rechtsgrundlage, um den Straßenverkehr zu verändern.