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Aufgesetztes Parken Bundesratsbeschluss bringt Bremer Grüne in Wallung

Die Bremer Grünen sind verärgert über ein Votum des Senats im Bundesrat. Die beschlossenen Veränderungen im Verkehrsrecht könnten aus ihrer Sicht dem aufgesetzten Parken wieder mehr Raum geben.
31.03.2025, 05:00 Uhr
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Bundesratsbeschluss bringt Bremer Grüne in Wallung
Von Jürgen Theiner

In der rot-grün-roten Koalition gibt es neue Querelen um das Abstimmungsverhalten des Senats in der Bundesratssitzung am 21. März. Zum Verdruss großer Teile der Linken-Basis hatten die Senatsvertreter dabei unter anderem für eine Lockerung der Schuldenbremse bei den Verteidigungsausgaben votiert. Die entsprechende Grundgesetzänderung war das beherrschende Thema in der Sitzung der Länderkammer. Aber nicht das einzige.

Die lange Tagesordnung enthielt am Ende noch ein scheinbares Randthema, dessen politische Brisanz in der Bremer Koalition erst ein paar Tage später deutlich wurde. Der Senat hatte im Bundesrat nämlich auch einer Änderung der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung" zugestimmt. Enthalten ist dort jetzt ein Passus, der beim Konfliktthema Aufgesetztes Parken Wirkung entfalten könnte. Bisher hieß es in der Vorschrift: "Das Parken auf Gehwegen darf nur zugelassen werden, wenn genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern gegebenenfalls mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr bleibt."

Diese eigentlich klare Aussage wird in der Neufassung aufgeweicht. Die Ergänzung lautet: "Für die Beurteilung des unbehinderten Verkehrs sind die Länge der Verengung, das Verhältnis der für das Parken auf Gehwegen in Anspruch genommenen zur gesamten Gehwegfläche, die Dichte des Gehwegverkehrs und die Ausweichmöglichkeiten zu berücksichtigen." Erforderlich sei stets eine "Gesamtwürdigung der jeweiligen Umstände". Und aus einer solchen Gesamtwürdigung kann sich natürlich ergeben, dass man das aufgesetzte Parken an der ein oder anderen Stelle etwas großzügiger handhaben kann.

Die Einfügung in die Verwaltungsvorschrift kam auf Bremer Betreiben zustande. Das SPD-geführte Verkehrsressort wollte damit das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum aufgesetzten Parken vom Sommer letzten Jahres umsetzen.

Als ihnen der Vorgang und das Abstimmungsverhalten Bremens im Bundesrat bekannt wurde, staunten einige Grünen-Abgeordnete nicht schlecht. Aus ihrer Sicht eröffnet die veränderte Verwaltungsvorschrift dem aufgesetzten Parken wieder größeren Raum. Nach Informationen des WESER-KURIER war der stellvertretende Fraktionschef Philipp Bruck dermaßen auf dem Baum, dass er im Rathaus einen Antrag auf umfassende Akteneinsicht zu dem Vorgang stellte, und zwar unter Einschluss von Chat-Nachrichten in Messengerdiensten bei allen Akteuren, die an dem Vorgang beteiligt waren.

Akteneinsicht beantragen normalerweise Oppositionsfraktionen, wenn sie einem Verdacht auf fragwürdiges Regierungshandeln nachgehen. Dass der Vizechef einer Regierungsfraktion zu diesem Besteck greift und dabei sogar Chat-Nachrichten von Senatsmitgliedern lesen will – so etwas kannte man bisher nicht. Inzwischen hat Bruck seinen Antrag zurückgezogen, wie er auf Anfrage mitteilte. Verkehrssenatorin Özlem Ünsal (SPD) habe ihm Aufklärung zugesagt. Gleichwohl sei man in der Grünen-Fraktion "verärgert" über den Vorgang.

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Nach Darstellung von Senatssprecher Christian Dohle war Bremens Abstimmungsverhalten vorab per Senatsbeschluss festgelegt. Mehrere beteiligte Ressorts hätten ihr Okay gegeben, darunter auch Umwelt und Finanzen, die beide grün-geführt sind. Aus Sicht der Finanzbehörde ist der Vorgang rückblickend schlecht gelaufen. Laut Sprecher Matthias Makosch ging die Zustimmung von Björn Fecker auf einen "Bürofehler" in der Bundesratskoordination der Länder mit grüner Regierungsbeteiligung zurück. Soll heißen: Fecker war nicht wirklich darüber im Bilde, wofür er im Bundesrat seine Hand hob.

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