Die Ausgangslage ist unbestreitbar: Die BLB ist einzig und allein durch die Kredite im Rahmen der Schiffsfinanzierung in die Krise geraten. Behauptungen bis hin zur „feindlichen Übernahme“ der BLB durch die NordLB belasten eine rationale, zukunftssichernde Entscheidung.
Doch genau darauf haben die Kunden der BLB sowie die Beschäftigten ein Recht. Eine Fortführung der Bank mit einem realistischen Zukunftskonzept lohnt sich. Denn außer den Belastungen aus dem Klumpenrisiko Schiffsfinanzierung ist die BLB für den Bankenplatz Bremen von großer Bedeutung: In den vier Segmenten Firmenkundengeschäft, Financial Markets, Privatkunden und Spezialfinanzierungen ist die Bank auch im Vergleich mit anderen Banken gut aufgestellt. Der Bremer Mittelstand profitiert von Konsortialkrediten, die etwa mit der Sparkasse Bremen gesichert werden.
Aktuell werden drei Modelle diskutiert. Eine Kapitalerhöhung durch das Land Bremen, die aber leider an den EU-Beihilferegelungen scheitert. Wenig Chancen hat auch das Einbringungsmodell („Up-streaming“). Hier würde das Land Bremen den Verkaufspreis für seine Anteile von 41,2 Prozent zum aktuellen Marktwert in die NordLB einbringen und das Recht auf die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat erhalten. Der Staatsvertrag mit den beteiligten Bundesländern müsste aber neu verhandelt werden, was Sachsen-Anhalt ablehnt. Auch müsste sich die NordLB einer Bewertung durch Wirtschaftsprüfer unterziehen.
Fusion lässt sich vermeiden
Also doch eine Übernahme der BLB durch die NordLB. Dabei lässt sich eine für Bremen nachteilige Vollintegration (Fusion) mit der NordLB vermeiden: als 100-prozentige Tochter BLB mit geschäftlicher Selbstständigkeit. Vorbild ist die „Deutsche Hypo“, die 2008 mit ihren vier Standorten und dem Hauptsitz in Hannover von der NordLB übernommen wurde. Das lässt sich auf die BLB übertragen. Die Eckwerte der BLB-Unternehmensverfassung sind:
1. Vorstand mit geschäftlicher Souveränität
2. Aufsichtsrat (mit einem Sitz für das Land Bremen)
3. Eigenständiger Gesamtpersonalrat
4. Eigenständige Funktionsbereiche (etwa Personalabteilung)
5. Die NordLB erteilt gegenüber der Bankenaufsicht eine Patronatserklärung: Die Muttergesellschaft verpflichtet sich also zur Erfüllung der Verbindlichkeiten der Tochter. Der Name und der Hauptsitz der BLB in Bremen bleiben erhalten. Die Kunden sind weiterhin BLB-Kunden. Die Arbeitsplätze bleiben weitestmöglich erhalten.
Dieses Modell der geschäftlichen Selbständigkeit wäre einen Beitrag zur erfolgreichen Zukunft der BLB.