Die Affenversuche an der Uni Bremen können vorerst weiter laufen. Der Bremer Senat will die Versuche beenden, doch der Hirnforscher Andreas Kreiter hatte einen Eilantrag gegen die Entscheidung gestellt, der am 22. November beim Verwaltungsgericht eingegangen ist. Wie die Sprecherin des Bremer Verwaltungsgerichts, Verena Korrell, auf Anfrage des WESER-KURIER mitteilt, hat das Gericht eine sogenannte Zwischenverfügung zu den Affenversuchen an der Uni erlassen. Das bedeutet konkret, dass die Zeit für das Gericht zu knapp sei, um eine endgültige Entscheidung zu treffen.
Mit dieser Zwischenverfügung habe sich das Gericht etwas Zeit verschafft. Dadurch muss die Stadt nun die umstrittenen Versuche des Hirnforschers Andreas Kreiter vorerst weiter dulden, bis das Verwaltungsgericht im Eilverfahren entscheidet. Derzeit läuft noch die Frist für die Stellungnahme beider Seiten. Die Entscheidung des Gerichts solle laut Sprecherin zeitnah erfolgen.
Der Bremer Senat hatte einen erneuten Vorstoß gemacht, um die umstrittenen Affenversuche an der Uni zu beenden. Die für Tierschutzbelange zuständige Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard (Linke) hatte entschieden, einen Antrag des Neurowissenschaftlers Andreas Kreiter auf Fortsetzung seiner Versuche mit Makaken nicht zu genehmigen. Die Belastung der Versuchstiere könne nicht durch den angestrebten Erkenntnisgewinn gerechtfertigt werden und das Versuchsvorhaben sei damit ethisch nicht vertretbar, hieß es in einer Mitteilung der Behörde. Die Leiden der Makaken sind aus Bernhards Sicht im Sinne der Europäischen Tierversuchsrichtlinie als schwer einzustufen.
Bereits seit Ende der Neunzigerjahre führt Kreiter an der Uni diese Tierversuche durch. Mehrere Gutachten und ein Sachverständiger haben seit 2022 die Versuche im Auftrag der Gesundheitsbehörde neu bewertet. Auf der Basis dieser Gutachten hatte der Senat entschieden, die Affenversuche zu beenden. Professor Kreiter teile die Auffassung des Ressorts nicht, er reichte einen Eilantrag dagegen ein, über den das Verwaltungsgericht nun entscheiden muss. Um die Affenversuche an der Uni waren schon mehrere Prozesse geführt worden, am Ende behielt Kreiter die Oberhand.